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Urheberrechtliche Aspekte

(erstellt unter freundlicher Mitwirkung von RAe Goebel&Scheller)

In Projekten kommen Urheberrechte in zweierlei Hinsicht zum Tragen. Einerseits entstehen Urheberrechte an den im Projekt generierten Werken, wie z. B. an Daten und Begleitmaterialien. Andererseits verwenden die Projektbeteiligten im Rahmen ihres Projekts gegebenenfalls urheberrechtlich geschützte Werke Dritter (Nachnutzung).

Ziel des Urheberrechts ist der Schutz von Werken wie denen der Wissenschaft und damit einhergehenden Persönlichkeits- und Nutzungsrechten. Das Urheberrecht liegt in der Regel bei der*dem „Schöpfer*in“ eines „Werks“. Sind mehrere Personen an einem Werk beteiligt, können sie gemeinsam „Schöpfer*innen“ sein.

Für urheberrechtlich geschützte Werke können für bestimmte Verwendungszwecke Nutzungsrechte eingeräumt werden. Die Urhebenden können dabei diese Rechte unbeschränkt einräumen oder z. B. zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzen. Hierzu sind entsprechende (Lizenz-)Verträge zu schließen.

Ein Archiv schließt aus diesem Grund vor der Überlassung von Forschungsdaten entsprechende Verträge ab, die das Einräumen von Nutzungsrechten zu bestimmten Zwecken regeln. Dies schließt in der Regel nicht aus, dass auch anderen Nutzungsrechte eingeräumt werden.

„Ob Forschungsdaten dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes unterliegen oder nicht ist davon abhängig, ob entweder die Anforderungen an die geistige Schöpfungshöhe oder die Voraussetzungen des Datenbankrechts (Erforderlichkeit einer wesentlichen Investition bei der Erzeugung der Forschungsdaten) erfüllt werden. Da das Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelfall geprüft werden muss, ist im Zweifelsfall die Beratung durch einen Fachanwalt empfehlenswert.“
(forschungsdaten.org. Urheberrecht, Zugriff am 13.04.2022)

Das heißt, dass Forschungsdaten in Deutschland nicht generell dem Urheberrecht unterliegen:

"Um eine maximale Nachnutzbarkeit wissenschaftlicher Forschungsdaten zu gewährleisten, die prinzipiell dem Urheberrechtsgesetz unterliegen können, sollte die Vergabe von zusätzlichen Nutzungsrechten z.B. durch eine entsprechende Lizenzierung der Daten (z.B. durch  Creative Commons Lizenzen) in Betracht gezogen werden. Die Vergabe solcher Lizenzen führt meist zu einer höheren Nutzung der Daten in der wissenschaftlichen Forschung und kann so zu einem Reputationsgewinn des Wissenschaftlers, auch über die Grenzen der jeweiligen Fachcommunity hinaus, beitragen."
(  forschungsdaten.org. Urheberrecht, Zugriff am 13.04.2022)

In Projekten kommen Urheberrechte in zweierlei Hinsicht zum Tragen. Einerseits entstehen Urheberrechte an den im Projekt generierten Werken, wie z. B. an Daten und Begleitmaterialien. Andererseits verwenden die Projektbeteiligten im Rahmen ihres Projekts gegebenenfalls urheberrechtlich geschützte Werke Dritter (Nachnutzung).

 Veröffentlichung und Lizenzierung selbst entwickelter Instrumente

 Zitation von Forschungsdaten

 Weiterführende Literatur

Hinweis

Die rechtlichen Bedingungen der Archivierung und Bereitstellung im VerbundFDB sind geregelt in den  Datengebendenvereinbarungen der Forschungsdatenzentren.

Veröffentlichung und Lizenzierung selbst entwickelter Instrumente

Eigene Werke in der Bildungsforschung sind Instrumente wie Skalen und Items aus Fragebogenerhebungen oder Tests. Wichtig ist, bereits bei der deren Entwicklung auf die Urheberrechtslage zu achten, wenn externe Materialien zu Erläuterungszwecken (wie beispielsweise Erläuterungen von Aufgaben via Bildern oder auch Landkarten) eingebunden werden. So kann späteren Konflikten bei der Veröffentlichung von selbstentwickelten Skalen,  Items und Tests vorgebeugt werden. Es empfiehlt sich, entweder auf frei verwendbare Materialien zurückzugreifen, oder aber das Einverständnis der Urhebenden bei geschützten Materialien über die geplanten Nutzungszwecke einzuholen und dieses auch zu dokumentieren.

Falls Sie im Rahmen Ihrer Studie Instrumente selbst entwickelt haben, sind Sie häufig durch die Förderbedingungen verpflichtet, diese im Anschluss an das Projekt öffentlich zur Verfügung zu stellen. Sie sollten sich daher entscheiden, unter welchen Bedingungen Sie einer Nachnutzung zustimmen möchten und dies durch die Vergabe einer entsprechenden Lizenz kenntlich machen.

Sollten Sie Ihre selbst entwickelten Instrumente nicht selbst zur Veröffentlichung anbieten können (z. B. auf Ihrer Webseite), so kann eine Veröffentlichung auch in der  Instrumentendatenbank von Forschungsdaten Bildung oder Testotheken und Testbibliotheken geschehen. Hierzu berät Sie der VerbundFDB gern.

 Hinweise zur Dokumentation von urheberrechtlich geschützten Forschungsinstrumenten

Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen empfiehlt in ihrem  Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft die Nutzung von CC-BY-Lizenzen, d. h., eigene Werke dürfen nachgenutzt werden, allerdings sind die Autor*innen stets zu zitieren.

 Informationen zu den Creative Commons-Lizenzen

Die Creative Commons (CC)-Lizenzen bieten eine einfache Methode der Lizenzierung von Werken zur Nachnutzung durch Dritte. Sie ermöglichen Nachnutzenden je nach gewählter Lizenz die Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung und/oder Weiterentwicklung bestehender Werke im Rahmen des Urheberrechts. Hierbei können Urhebende verschiedene Abstufungen solcher Rechte wählen und kombinieren. Beispielsweise kann eine Vervielfältigung gestattet, eine Veränderung des Werks aber gleichzeitig ausgeschlossen werden. 

Die Creative Commons-Lizenzen bestehen aus einem juristischen Lizenzvertrag, einer Lizenzfassung in adressatengerechter Sprache und einer maschinenlesbaren Lizenzfassung in Form eines Piktogramms. Es besteht die Möglichkeit, ein Werk online zu lizenzieren und die vergebene Lizenz durch ein Piktogramm auf dem Werk kenntlich zu machen.

Wissenswert

Das Projekt  DataJus hat zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Forschungsdatenmanagements  geforscht.

Ab dem 01. März 2018 gilt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG).
 weitere Informationen

Webinar:

 "Lizenzierung und Urheberrecht"

Beispiele für drei verwendbare Bilddatenbanken:

 pixelio.de
 morguefile.com
 commons.wikimedia.org

Zitation von Forschungsdaten

Bei der Zitation von Forschungsdaten stellen folgende Mindest- bzw. Pflichtangaben die wichtigsten Bestandteile dar:

Autorenschaft (Veröffentlichungsdatum/-jahr). Titel. Datenveröffentlichende Einrichtung. Ressourcentyp. Version(snummer). Persistent Identifier.

Bei Forschungsdaten ist der Identifikator (=Persistent Identifier, PID) – oft eine DOI, aber auch URIs und handles sind sehr gängig und geläufig – das Entscheidende.

Das anzugebende Jahr bezieht sich – ähnlich wie bei Forschungsartikeln – auf das Jahr der Veröffentlichung, und damit nicht auf das Jahr der Datenerhebung. Statt eines Verlages ist der sogenannte Publikationsagent, d. h. die Einrichtung, die die Daten veröffentlicht, anzugeben.

 Vorschlag Zitation GESIS:

Primärforscher (Versionsjahr): Titel. Kollektor. Publikationsagent, Ort. Studiennummer Datenfile Version Versionsnummer, DOI. (Kollektor bezeichnet die datenerhebende Einrichtung, also z. B. ein Umfrageinstitut.)

 Vorschlag Zitation forschungsdaten.info:

Urheber (Veröffentlichungsdatum): Titel, Version. Publikationsagent. Genereller Ressourcentyp. Identifikator. (Publikationsagent bezeichnet die datenhaltende Einrichtung, also bspw. das Forschungsdatenzentrum. Ein Ressourcentyp kann ein Datensatz, ein Text oder anderes sein.)

Beispielzitationen:

  • Ambrasat, J., Heger, C., Fabian, G., & Rucker, A. (2021). DZHW-Wissenschaftsbefragung 2019. Datenerhebung: 2019-2020. Version: 1.0.0. Datenpaketzugangsweg: Remote-Desktop-SUF. Hannover: FDZ-DZHW. Datenkuratierung: Weber, A., Daniel, A., & Schmidtchen, H. doi:10.21249/DZHW:scs2019:1.0.0
  • Gaspard, H., Brisson, B., Häfner, I., Dicke, A.-L., Flunger, B., Parrisius, C., Nagengast, B. & Trautwein, U. (2021). Motivationsförderung im Mathematikunterricht (MoMa) (Version 1) [Datensatz]. Berlin: IQB – Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen. http://doi.org/10.5159/IQB_MoMa_v1
  • NEPS-Netzwerk. (2021). Nationales Bildungspanel, Scientific Use File der Startkohorte Erwachsene. Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), Bamberg. https://doi.org/10.5157/NEPS:SC6:12.1.0
  • Schmitt, Hermann; Popa, Sebastian Adrian; Devinger, Felix (2015): European Parliament Election Study 2014, Voter Study, Supplementary Study. GESIS Data Archive, Cologne. ZA5161 Data file Version 1.0.0, doi:10.4232/1.5161

Weiterführende Hinweise

Ausführliche Empfehlungen zur Zitation von Forschungsdaten vom Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW), Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften (GESIS) und Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD):

 Wie zitiere ich Forschungsdaten korrekt?

Weiterführende Literatur

 Infos und Handreichung des BMBF zu Urheberrecht in der Wissenschaft

 Themenbereich Urheberrecht des Informationsportals forschungsdaten.info 

 iRights.info: Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt

Baumann, P., Krahn, P., & Lauber-Rönsberg, A. (2019). Entscheidungsbaum für die Veröffentlichung von Forschungsdaten. Technische Universität Dresden.  https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-731105

Brettschneider, P., & Assmann, C. (2021, November 17). Workshop: Rechtlicher Umgang mit Forschungsdaten Lizenzen und Urheberrechte. Zenodo.  https://doi.org/10.5281/zenodo.5708645

Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. (2019). Tests in Lehre und Forschung: Informationen zum Testschutz und zum Urheberrecht. Berlin: Autor.  https://www.bdp-verband.de/binaries/content/assets/beruf/testrezensionen/dtk_tests_in_lehre_und_forschung.pdf

Gerlach, R., Rex, J., Lang, K., Neute, N., Assmann, C., & Lehmann, A. (2021). 23 Reseach Data Management Things: Edition Free Licenses. Zenodo.  https://doi.org/10.5281/zenodo.5702009

Klimpel, P., & Weitzmann, J. H. (2015). Forschungsdaten in der digitalen Welt. Juristische Handreichungen für die Geisteswissenschaften. DARIAH-DE Working Papers, 12.  http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:7-dariah-2015-5-0

Kreutzer T., & Lahmann, H. (2021). Rechtsfragen bei Open Science. Ein Leitfaden unter Mitarbeit von Ina Kaulen (2., überarbeitete und erweiterte Auflage). University Press.  https://dx.doi.org/10.15460/HUP.211 

Kuschel, L. (2018, September 12). Wem "gehören" Forschungsdaten? Forschung & Lehre.  https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/wem-gehoeren-forschungsdaten-1013

Wünsche, S., Soßna, V., Kreitlow, V., & Voigt, P. (2022). Urheberrechte an Forschungsdaten – Typische Unsicherheiten und wie man sie vermindern könnte. Ein Diskussionsimpuls. Bausteine Forschungsdatenmanagement. Empfehlungen und Erfahrungsberichte für die Praxis von Forschungsdatenmanagerinnen und -managern, 1, 26–42.  https://doi.org/10.17192/bfdm.2022.1.8369

letzte Aktualisierung: 24.05.2022

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