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FAQ

Frequently Asked Questions

Erhebungen an Schulen

 Ich plane eine Datenerhebung an Schulen. Benötige ich hierfür eine Genehmigung? Und wenn ja, wo erhalte ich diese?

Datenschutz – Informierte Einwilligung

 Ich plane eine Datenerhebung. Muss ich in jedem Fall die Einwilligung der Untersuchungspersonen einholen?

 Muss die Einwilligung schriftlich eingeholt werden oder reicht eine mündliche Zustimmung?

 Wie muss die „Einwilligung“ aussehen? Welche Informationen müssen darin enthalten sein?

 Was genau ist mit dem Begriff der „Zweckbindung“ von Datenverarbeitungen im Rahmen der informierten Einwilligung gemeint?

 Muss ich eine Einwilligung zur späteren Archivierung und Nachnutzung der Daten einholen? Ich habe Bedenken, dass dies potentielle Teilnehmer und Teilnehmerinnen abschreckt.

 Was sind personenbezogene Daten?

 Was sind anonyme oder anonymisierte Daten?

 Ich mache eine Datenerhebung bei minderjährigen Lernenden. Bei wem muss ich das Einverständnis hierzu einholen? Bei den Lernenden oder den Eltern oder bei beiden?

Urheberrecht

 Besitze ich das Urheberrecht an den von mir produzierten Forschungsdaten?

 Welche Möglichkeiten der Lizenzierung von Instrumenten bestehen, um deren Nachnutzung zu regeln?

 Wie ist mit der Dokumentation von Forschungsinstrumenten umzugehen, die dem Urheberrecht unterliegen bzw. unter Copyright stehen?

Dokumentation

 Welche Inhalte sollte ein Methodenbericht enthalten?

Zitation

 Wie werden Forschungsdaten zitiert?

 Ich möchte eine DOI für meine Forschungsdaten erhalten. Was muss ich tun?

 Was ist eine DOI?

 Kosten und Aufwände: Was kostet eine Beratung?

 Wie aufwändig ist das Datenmanagement? Welche Kosten fallen hierfür an?

 

Kontakt zum VerbundFDB

Sie haben spezifische Fragen? Kontaktieren Sie uns gern.

 + 49 (0) 69 24708 - 300
 verbund@forschungsdaten-bildung.de

Daten finden - Wo und wie finde ich Daten? Datenzugang und Datennutzung

Ich suche Forschungsdaten für meine Forschungsarbeit. Wo und wie finde ich diese?

Sie können in unserem Katalog nach Studien, Forschungsdaten und Instrumenten  suchen oder  browsen. Der Katalog enthält Informationen zu Forschungsdaten und Forschungsinstrumenten und deren Verfügbarkeit. In den Katalog aufgenommen werden Daten aus verschiedenen, Bildungsforschung betreibenden, Disziplinen wie Erziehungswissenschaft, Soziologie, Psychologie und andere.

Welche Daten finde ich im Online-Katalog des VerbundFDB?

Über die Suche finden Sie Daten der Bildungsforschung innerhalb Deutschlands vorwiegend aus den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften. Der Bestand wird fortlaufend erweitert. Dazu gehören Informationen über Daten, die bei spezialisierten  Forschungsdatenzentren verfügbar sind und Daten, die aus Studien großer Förder- und Forschungsprogramme wie dem  BMBF-Rahmenprogramm Empirische Bildungsforschung oder  IDeA stammen.

Hinweis: Nachweise über Forschungsdaten werden in das Portal aufgenommen, wenn ein Mindestbestand an Informationen vorhanden ist:

 Kernset und da|ra Harvesting im VerbundFDB,fdbinfo Nr. 7:, April 2019, Version 1.0

Welche Informationen zu Daten kann ich beim VerbundFDB finden?

Sie finden im Portal Informationen zur datenerhebenden Studie, zu Design und Methodik sowie zur Datenverfügbarkeit (Wo und wie sind die Daten zugänglich?).

Es gibt einen Mindestbestand an Informationen, die vorliegen müssen, damit die Forschungsdaten und -instrumente im Portal angezeigt werden ( Metadaten-Kernset).

Weiterführende Informationen zu den Daten selbst finden Sie bei der jeweiligen archivierenden Einrichtung (Fallzahl, Datenqualität u. a.).

Wo finde ich Informationen zur Datenverfügbarkeit?

In der Detailansicht eines Bestands finden Sie die Information zur Verfügbarkeit (verfügbar oder nicht). Wenn Sie nur Studien mit verfügbaren Daten auswählen möchten, filtern Sie bei der Datensuche nach „Studien mit verfügbaren Daten“. Möchten Sie Studien bzw. Projekte mit verfügbaren Instrumenten auswählen, filtern Sie bei der Datensuche nach „Studien mit Instrumenten“.

Wie erhalte ich Zugang zu den Daten? Darf ich auf sämtliche Daten zugreifen?

Der Katalog des VerbundFDB bietet Informationen über Studien und Forschungsdaten, insbesondere zu Inhalten, Erhebungszeitpunkt, Population. Auf die Daten selbst zugreifen können Sie bei der datenhaltenden, archivierenden Einrichtung. In der Detailansicht eines Bestands finden Sie unter „Datenzugang“ einen Link zu den Daten bei der archivierenden Einrichtung.

Welche Zugangsrestriktionen gibt es?

Üblicherweise sind Daten je nach Anonymisierungsgrad und Sensibilität des Inhalts mit unterschiedlichen Zugangsrestriktionen versehen: z. B. verfügbar nach Registrierung, nach bewilligtem Antrag oder frei verfügbar oder Nutzung nur vor-Ort im FDZ möglich (sog. Gastwissenschaftlerarbeitsplatz). Im Rahmen einer Beantragung ist üblicherweise Ihr Forschungsvorhaben zu beschreiben und Ihr Forschungsinteresse zu begründen.

Warum sind manche Daten verfügbar und andere nicht?

Nicht immer ist es möglich, die in empirischen Projekten generierten Forschungsdaten für die Nachnutzung verfügbar zu machen. Sind Daten nicht verfügbar, liegt dies häufig an datenschutz- oder urheberrechtlichen Einschränkungen und teilweise an fehlenden Kontextinformationen und unzureichender Dokumentation. Ohne ausreichende Dokumentation können Daten schwer oder gar nicht nachgenutzt werden.

Warum und wie sollte ich Forschungsdaten, die ich verwende, zitieren?

Forschungsdaten, die Sie verwenden und über die Sie in Publikationen berichten, sollten stets – wie jede andere Quelle auch – zitiert werden.

Die Zitation hilft Lesenden bei der Auffindbarkeit und der Identifizierbarkeit des verwendeten Datenmaterials und trägt damit insgesamt zur Nachvollziehbarkeit von Forschung bei. Die zitierten, datengenerierenden Forschenden erhalten nur so eine angemessene Würdigung ihrer Tätigkeit.

Bestandteile der Zitation sind üblicherweise: Urheber, Jahr der Veröffentlichung des Datensatzes, Titel, Erhebungszeitraum/Laufzeit der Studie, datenarchivierende Einrichtung und – sofern vorhanden – DOI.

 mehr Fragen und Antworten zur Zitation

Was kostet die Datennutzung?

Die Nutzung von Forschungsdaten ist bei den datenarchivierenden Einrichtungen in der Regel kostenfrei. Sie ist üblicherweise nur zu nicht-kommerziellen und wissenschaftlichen Zwecken möglich. 

Daten teilen - Wie und warum Daten übermitteln? Datenübermittlung und -archivierung

Wie kann ich Daten an den VerbundFDB übermitteln?

Um Daten zu übermitteln, ist eine  Registrierung/Anmeldung erforderlich. Über Ihr Nutzerkonto können Sie Ihre Studie eintragen und anschließend – nach Zustimmung zu den AGB – Dateien hochladen.

 Informationen zur Registrierung/Anmeldung

Bei der Registrierung/ Anmeldung ist ein Problem aufgetreten. Was kann ich tun?

 Informationen zur Registrierung/Anmeldung

Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner auf einen Mail-Eingang.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an  verbund@forschungsdaten-bildung.de.

Ich habe eine Frage zum Nutzerkonto.

 Informationen zum Nutzerkonto und dessen Funktionsweise

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an  verbund@forschungsdaten-bildung.de.

Der Upload der Dateien scheint nicht zu funktionieren. Was kann ich tun?

 Informationen zum Upload

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an  verbund@forschungsdaten-bildung.de

Die Dateien, die ich hochladen möchte, sind sehr groß. Ist das ein Problem?

Wenn Sie Dateien im Umfang von mehr als 100 GB hochladen möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorher.

Ich möchte sehr viele, einzelne Dateien hochladen. Geht das?

Planen Sie, sehr viele einzelne Dateien hochzuladen, ist es hilfreich, diese vor dem Upload in Zip-Dateien zusammenzufassen.

Hinweis: Sie können den Upload jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen. So können Sie beispielsweise mehrere Dateipakete an verschiedenen Tagen hochladen.

Sollen die Daten vor der Übermittlung anonymisiert werden?

Bitte entfernen Sie vor der Übermittlung von Forschungsdaten an den VerbundFDB jegliche direkt personenbezogenen Merkmale, d. h. Namen und Adressen von Personen und Organisationen. Auch die Dateinamen sollten neutral sein. Zudem ist es sinnvoll, die im Rahmen des  Anonymisierungsprozesses getätigten Schritte zu beschreiben. Die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen der Anonymisierung hängt vom jeweiligen Datenmaterial ab. Bei Fragen nehmen Sie bitte  Kontakt zu uns auf.

 Hinweise zu weitergehenden Anonymisierungsmaßnahmen

Welche "Daten" sollen übermittelt werden?

Ein Ziel der Archivierung von Forschungsdaten besteht darin, die Nachvollziehbarkeit des Forschungshandelns und die Interpretierbarkeit der Forschungsdaten zu gewährleisten. Daher sollte im Regelfall das gesamte, aufbereitete Datenmaterial zur Sicherung übermittelt werden. So sollten beispielsweise nicht nur die Transkriptionen, sondern auch dazugehörige Audio- und/oder Videodateien übermittelt werden.

Zusätzlich sind Materialien zur verwendeten Methodik und zur Erhebung selbst (Erhebungsinstrumente, Feldverlauf u. a.) zu übermitteln, insofern diese zur Nachvollziehbarkeit und Interpretierbarkeit der Forschungsdaten beitragen.

 Übersicht über mögliche Datenarten und Materialien

Bei Bedarf beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch ( Kontakt).

Wie müssen die Daten aussehen? Welche Vorarbeiten sind zu tätigen?

Forschungsdaten können nur gesichert und zur Nachnutzung bereitgestellt werden, wenn diese hinreichend dokumentiert und aufbereitet sind. Im Allgemeinen gilt, dass Forschungsdaten hinreichend dokumentiert sind, wenn diese für nicht an der Erhebung beteiligte Dritte interpretierbar und verstehbar sind.

Weiter erforderlich sind bestimmte Maßnahmen der Anonymisierung. Wie umfangreich Daten anonymisiert werden müssen und wie aufwendig dies ist, ist sehr unterschiedlich (je nach Datentyp und Inhalten).

 weitere Hinweise zu den Themen Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung u. v. a.

Was passiert mit den Daten nach der Übermittlung?

Nach Eingang der Daten werden diese von den zuständigen Mitarbeiter/innen archivarisch geprüft und bearbeitet.

 weitere Informationen zu Eingangsprüfung, Aufbewahrung, Erschließung, Aufbereitung und Dokumentation:  Datenkuratierung

Anschließend werden die Daten bei dem jeweils zuständigen Forschungsdatenzentrum archiviert und, soweit mit Ihnen vereinbart, zur Nachnutzung bereitgestellt.

Ich habe Bedenken, meine Daten zur Nachnutzung zur Verfügung zu stellen, möchte Sie aber trotzdem über den VerbundFDB archivieren lassen. 

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die verschiedenen Alternativen ( Kontakt)

Eine reine Archivierung von Daten, ohne dass mindestens ein Teil dieser Daten zur Nachnutzung verfügbar gemacht wird, ist in der Regel ausgeschlossen. Gemeinsam mit dem Datengeber oder der Datengeberin kann die jeweils adäquate Form der Archivierung und Bereitstellung von Forschungsdaten vereinbart werden.

Wo werden meine Daten archiviert, nachdem ich sie an den VerbundFDB übermittelt habe?

Der VerbundFDB ist selbst kein Archiv oder Repositorium, in dem Daten aufbewahrt werden. Aufgabe und Funktion des Verbunds ist es, Forschenden eine zentrale Stelle zur Übermittlung von Forschungsdaten anzubieten und die breite Sichtbarkeit dieser Daten zu erhöhen. Die Daten selbst werden an dasjenige Datenzentrum weitergeleitet, das die erforderliche, fachspezifische Expertise aufweist, um die Daten zu archivieren und bereitzustellen.

 Auflistung der derzeit im Netzwerk zusammenarbeitenden Datenzentren

Was ist, wenn ich nach Übermittlung auf meine Daten zugreifen und diese gegebenenfalls ändern möchte?

Sie können jederzeit auf die durch Sie bereits übermittelten Daten zugreifen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das jeweilige datenhaltende Institut oder an  verbund@forschungsdaten-bildung.de.

Welche Kosten entstehen für die Sicherung und Bereitstellung der Forschungsdaten? Wer trägt diese?

Die Arbeiten der Sicherung und Bereitstellung von Forschungsdaten, die im Rahmen des Projektes Verbund Forschungsdaten Bildung durch GESIS, FDZ Bildung am DIPF und FDZ am IQB durchgeführt werden, sind für Sie gebührenfrei.

Für Maßnahmen der Dokumentation und der Anonymisierung der Forschungsdaten entstehen bereits in den datenerhebenden Forschungsprojekten Aufwände (Zeit, Personal). Hierfür können Sie im Rahmen der Antragstellung Mittel sowohl beim  BMBF als auch bei der  DFG beantragen.

Kann ich den Zugriff auf meine Daten für eine bestimmte Zeit sperren? Sind Sperrfristen oder Embargofristen möglich?

Aus bestimmten Gründen – beispielsweise ausstehende Qualifikationsarbeiten, Publikationen oder der erneute Einsatz von Testinstrumenten – können Forschungsdaten erst nach Ablauf einer sogenannten Sperrfrist oder eines Embargos vollständig verfügbar gemacht werden.

Nicht immer ist es in diesen Fällen notwendig, den gesamten Datenbestand von der Nachnutzung auszuschließen. Stattdessen kann es ausreichend sein, einzelne Variablen, einzelne Fragestellungen und/oder Testinstrumente für den entsprechenden Zeitraum zu sperren. So können die Daten dennoch zeitnah zur Nachnutzung unter den bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Wenn Sie einen Sperrvermerk wünschen, teilen Sie dies bitte dem archivierenden FDZ mit und klären Sie dort die Einzelheiten. Gegebenenfalls bedarf ein Sperrvermerk der Zustimmung des Mittelgebers.

Wie lange/Bis wann werden meine Forschungsdaten archiviert?

Die Daten werden im Regelfall für mindestens zehn Jahre archiviert.

Daten managen - Wie mit den Daten umgehen? Sichern, Dokumentieren, Rechtliches…

Ich plane eine Datenerhebung an Schulen. Benötige ich hierfür eine Genehmigung? Und wenn ja, wo erhalte ich diese?

Für Erhebungen an Schulen benötigen Sie üblicherweise eine Genehmigung der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde. Die Voraussetzungen und die Genehmigungsverfahren unterscheiden sich je nach Bundesland und Art der geplanten Erhebung.

 weitere Informationen

Wichtig! Planen Sie bei Antragstellung genügend Zeit für die teilweise zeitlich und personell aufwändigen Genehmigungsverfahren ein und informieren Sie sich frühzeitig.

Ich plane eine Datenerhebung. Muss ich in jedem Fall die Einwilligung der Untersuchungspersonen einholen?

Fallen im Rahmen des Projektes personenbezogene oder personenbeziehbare Daten an, gilt grundsätzlich, dass das Einverständnis der betroffenen Personen einzuholen ist. Dabei muss es sich um ein sogenanntes informiertes Einverständnis handeln. Für die Forschung kann es in besonderen Fällen Ausnahmen geben.

 weitere Informationen zur informierten Einwilligung

Muss die Einwilligung schriftlich eingeholt werden oder reicht eine mündliche Zustimmung?

Im Gegensatz zum früheren BDSG (§ 4a Abs. 1 BDSG a. F.) schreibt die DSGVO für die Einwilligung keine Schriftform mehr vor. Dennoch ist es zu empfehlen, diese - wenn in der Forschungspraxis möglich – anzuwenden, denn die Schriftlichkeit erleichtert die Nachweisbarkeit.

 weitere Informationen zur informierten Einwilligung

Wie muss die „Einwilligung“ aussehen? Welche Informationen müssen darin enthalten sein?

Die betroffene Person muss letztlich in der Lage sein, freiwillig eine informierte Entscheidung treffen zu können. Daher sollte die Einwilligung in laienverständlicher Art darüber informieren, welche Daten durch wen und wie und zu welchen Zwecken verarbeitet werden sollen.

 weitere Informationen zur informierten Einwilligung

Was genau ist mit dem Begriff der „Zweckbindung“ von Datenverarbeitungen im Rahmen der informierten Einwilligung gemeint?

Gemäß  Artikel 5 der DSGVO müssen personenbezogene Daten für „eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden“. Die betroffenen Personen müssen bereits vor der Erhebung über diese Zwecke (z. B. Einsatz in der Lehre) informiert werden. Eine Neuheit der DSGVO ist, dass neben dem spezifischen und konkret formulierten „sectoral consent“ nun auch der sogenannte „broad consent“ eingeholt werden kann. Der broad consent ermöglicht eine Einwilligung zu Forschungszwecken, auch wenn diese bei der Erhebung noch nicht konkret im Einzelnen dargelegt werden können.

 weitere Informationen zur informierten Einwilligung

Was genau ist mit dem Begriff der „Zweckbindung“ von Datenverarbeitungen im Rahmen der informierten Einwilligung gemeint?

Gemäß  Artikel 5 der DSGVO müssen personenbezogene Daten für „eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden“. Die betroffenen Personen müssen bereits vor der Erhebung über diese Zwecke (z. B. Einsatz in der Lehre) informiert werden. Eine Neuheit der DSGVO ist, dass neben dem spezifischen und konkret formulierten „sectoral consent“ nun auch der sogenannte „broad consent“ eingeholt werden kann. Der broad consent ermöglicht eine Einwilligung zu Forschungszwecken, auch wenn diese bei der Erhebung noch nicht konkret im Einzelnen dargelegt werden können.

 weitere Informationen zur informierten Einwilligung

Muss ich eine Einwilligung zur späteren Archivierung und Nachnutzung der Daten einholen? Ich habe Bedenken, dass dies potentielle Teilnehmer und Teilnehmerinnen abschreckt.

Die Einwilligung sollte im Regelfall sämtliche Nutzungszwecke der personenbezogenen Daten beinhalten. Das heißt, Sie benötigen auch eine Zustimmung zur späteren Nachnutzung dieser Daten, insofern geplant ist, personenbezogene Daten zu archivieren und verfügbar zu machen. Wir empfehlen darüber hinaus, Betroffene in der Einwilligung über die Nachnutzung anonymisierter, nicht mehr personenbezogener Daten zu informieren.

Ist geplant, personenbezogene Daten zu archivieren und verfügbar zu machen, zum Beispiel wenn eine ausreichende Anonymisierung nicht möglich ist, haben Sie bspw. folgende Möglichkeit: Sie können die Einwilligungen zu den verschiedenen Nutzungszwecken getrennt einholen: z. B. Einwilligung zur Nutzung der Daten im Projekt und zur Nutzung der Daten nach Ende des Projektes.

 weitere Informationen zur informierten Einwilligung

Anmerkung: Es gibt bislang wenige Studien dazu, die die Auswirkungen von informierten Einwilligungen auf die Teilnahmebereitschaft untersuchen und die vorhandenen Studien zeigen keine eindeutigen Ergebnisse. Interessant ist, dass in der Literatur auch positive Effekte berichtet werden. Schriftliche Einverständniserklärungen können Seriosität und Vertrauenswürdigkeit im Umgang mit Daten ausstrahlen. Auch die Weiterverwertung von Daten könnte von Studienteilnehmer*innen, die die Forschung im Allgemeinen unterstützen wollen oder mit ihren Aussagen möglichst breit wahrgenommen werden wollen, präferiert werden.

Was sind personenbezogene Daten?

„Personenbezogene Daten [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (…) beziehen.“ ( Art. 4 Nr. 1 DSGVO).

Personen können eindeutig identifiziert werden über Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum oder Versicherungsnummer (sog. direkte Identifikatoren). Über die sog. indirekten Identifikatoren sind Personen, einzeln oder in Kombinationen, mittelbar ebenfalls eindeutig identifizierbar, z. B. wenn die Kombination aus den Merkmalen Beruf (z. B. Augenarzt bzw. Augenärztin) und Arbeitsort (z. B. Kleinststadt) einzigartig ist. Beispiele für indirekte Identifikatoren: Vornamen, Ortsangaben, Straßennamen, Bundesländer, Institutions-/Organisationszugehörigkeiten (z. B. Arbeitgeber, Schule), Berufsangaben, Titel und Bildungsabschlüsse, Alter, Zeitangaben/kalendarische Daten, Bilder und Stimmen.

Ob Merkmale tatsächlich personenbeziehbar sind, hängt von den Angaben ab, die vorliegen, und den sonstigen Informationen, die zugänglich sind.

 weitere Informationen: Meyermann, Alexia und Maike Porzelt (2017):  Datenschutzrechtliche Anforderungen in der empirischen Bildungsforschung - eine Handreichung forschungsdaten bildung informiert, Nr. 6.

Was sind anonyme oder anonymisierte Daten?

Daten sind anonym, insofern der Personenbezug in den Daten nicht mehr vorhanden und nicht mehr herstellbar ist. 

Daten gelten dann als faktisch anonymisiert, wenn eine Person nur mit völlig unverhältnismäßigem Aufwand identifiziert werden kann. Eine Identifizierung ist in diesem Fall zwar nicht unmöglich, aber faktisch so aufwändig, dass sie als unmöglich betrachtet wird.

Weitere Informationen:

  Meyermann, Alexia und Maike Porzelt (2017):  Datenschutzrechtliche Anforderungen in der empirischen Bildungsforschung - eine Handreichung. forschungsdaten bildung informiert, Nr. 6.

  Meyermann, Alexia und Maike Porzelt (2014):  Hinweise zur Anonymisierung von qualitativen Daten. forschungsdaten bildung informiert, Nr. 1.

  Ebel, Thomas und Alexia Meyermann (2015):  Hinweise zur Anonymisierung von quantitativen Daten. forschungsdaten bildung informiert, Nr. 3.

Ich mache eine Datenerhebung bei minderjährigen Lernenden. Bei wem muss ich das Einverständnis hierzu einholen? Bei den Lernenden oder den Eltern oder bei beiden?

Dies ist leider nicht einheitlich geregelt.

Im Regelfall sollte die Zustimmung bei minderjährigen Lernenden selbst eingeholt werden, außer sie unterschreiten ein bestimmtes Mindestalter, und häufig zusätzlich bei den Eltern. Dabei kann ein Elternteil auch im Auftrag des anderen Elternteils unterschreiben.

Lt. DSGVO darf das Alter von 13 Jahren nicht unterschritten sein, in den nationalen Gesetzen können jedoch höhere Altersuntergrenzen festgelegt sein. Sehen Sie hierzu in den für Ihre Datenerhebung gültigen Rechtsquellen nach (BDSG, LDSG oder bereichsspezifische Gesetze).

 weitere Informationen: Meyermann, Alexia und Maike Porzelt (2017):  Datenschutzrechtliche Anforderungen in der empirischen Bildungsforschung - eine Handreichung. forschungsdaten bildung informiert, Nr. 6.

Besitze ich das Urheberrecht an den von mir produzierten Forschungsdaten?

Ob es sich bei Forschungsdaten um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, ist nicht einfach und nicht allgemeingültig zu beantworten.

Unabhängig hiervon kann gleichwohl im Rahmen der Archivierung und Verfügbarmachung von Forschungsdaten bei einem Forschungsdatenzentrum eine angemessene Würdigung der Leistung des Datenproduzenten oder der Datenproduzentin organisatorisch und vertraglich sichergestellt werden.

Sollten Sie sich für die Übergabe Ihrer Daten an den VerbundFDB entscheiden, behalten Sie weiterhin Ihre Rechte an den Daten. Sie räumen dem Verbund vertraglich lediglich speziell ausgestaltete Nutzungsrechte ein (z. B. Rechte zur Speicherung, Formatmigration oder Verfügbarmachung der übermittelten Forschungsdaten).

Die Datennutzenden werden außerdem im Rahmen von Nutzungsvereinbarungen und Benutzungsordnungen dazu verpflichtet, die nachgenutzten Daten in angemessener Weise im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis zu zitieren, um die Leistung der Datengebenden entsprechend zu würdigen.

 weitere Informationen zu urheberrechtlichen Aspekten der Sicherung und Nachnutzung von Forschungsdaten

Welche Möglichkeiten der Lizenzierung von Instrumenten bestehen, um deren Nachnutzung zu regeln?

Die Bedingungen der Nachnutzung der von Ihnen entwickelten Instrumente (Tests) kann über die Vergabe einer entsprechenden Lizenz kenntlich gemacht werden.

Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen empfiehlt in ihrem  Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft die Nutzung von CC-BY-Lizenzen, d. h., die Instrumente dürfen nachgenutzt werden, allerdings sind die Autoren stets zu zitieren.

Bitte berücksichtigen Sie: Sind externe Materialien (wie bspw. Erläuterungen von Aufgaben via Bildern oder Landkarten) Bestandteil des von Ihnen entwickelten Instruments, sind die dortigen Urheberrechte zu berücksichtigen. Empfohlen wird daher, frei verwendbare Materialien oder solche Materialien zu verwenden, zu deren Nutzung das Einverständnis des Urhebers oder der Urheberin vorliegt.

Es besteht die Möglichkeit, Instrumente in Instrumentendatenbanken wie der  Instrumentendatenbank des FDZ Bildung am DIPF oder  ZIS von GESIS – unabhängig von den Forschungsdaten – zu veröffentlichen.

 weitere Informationen

Wie ist mit der Dokumentation von Forschungsinstrumenten umzugehen, die dem Urheberrecht unterliegen bzw. unter Copyright stehen?

Es kann zwischen unlizenzierten Instrumenten, Instrumenten mit offenen Lizenzen und kommerziellen Instrumenten unterschieden werden.

Grundsätzlich können Instrumente, die nicht lizenziert sind oder unter offenen Lizenzen (z. B. CC-Lizenzen) stehen und bereits öffentlich publiziert wurden, in Dokumentationsmaterialien im Wortlaut wiedergegeben werden. Dabei ist auf die korrekte Zitation der Herkunft des Instruments zu achten. Bei offen lizenzierten Instrumenten ist zusätzlich darauf zu achten, ob über die Zitation hinaus gehende Bedingungen an die Nutzung der Instrumente geknüpft sind (z. B. Nutzung ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken, Informierung der Autoren und Autorinnen bei Nutzung des Instruments).

Erhebungsinstrumente, die bei einem Verlag käuflich erworben wurden und unter Copyright stehen, dürfen meist nicht im Wortlaut veröffentlicht werden. Hier kann in der Dokumentation (z. B. im Fragebogen oder in der Skalendokumentation) die Variable mit dem Namen des Instruments bzw. Konstrukts sowie einer Item-Nummer bezeichnet werden: z. B. „SELLMO – Annäherungs-Leistungsziele: Item1“, anstatt den Wortlaut des Items zu verwenden.

Sind im Rahmen einer Erhebung kommerzielle Instrumente eingesetzt worden, können diese auch paraphrasiert werden anstatt den Wortlaut zu verwenden. Im Bereich computerbasierter Instrumente kann die Verwendung eines sog. mock-items sinnvoll sein, das das Arrangement der Testumgebung wiedergibt, nicht aber die tatsächlichen Inhalte der Aufgabe selbst.

 weitere Informationen

Welche Inhalte sollte ein Methodenbericht enthalten?

In einem Methoden- oder Feldbericht werden Informationen über die Datenerhebung dokumentiert. Dazu gehören Informationen zum Projekthintergrund, zu den Erhebungsinstrumenten, zur Daten erhebenden Stelle, zur Stichprobe, zur Feldarbeit, zur Datenaufbereitung und zum Datensatz selbst.

Diese Informationen sind zum einen erforderlich, damit empirische Forschungsergebnisse nachvollziehbar und beurteilbar sind und zum anderen, damit die generierten und später archivierten Forschungsdaten auch durch nicht an der Erhebung beteiligte Forscher/innen nachgenutzt werden können. 

 Übersicht über Inhalte eines Methodenberichts: fdbinfo Nr.3:  Hinweise zur Erstellung eines Methoden-/Feldberichts, 2017, Version 1.1 (1. Aufl. 2015)

Wie werden Forschungsdaten zitiert?

Bestandteile der Zitation von Forschungsdaten sind üblicherweise: [Primärforscher/innen] (Versionsjahr bzw. Publikationsjahr)]: [Titel]. [Erhebungszeitraum/Laufzeit der Studie], [datenarchivierende Einrichtung], [evtl. .Studiennummer, Versionsnummer], [DOI].

Beispiele:

Schmitt, Hermann; Popa, Sebastian Adrian; Devinger, Felix (2015). European Parliament Election Study 2014, Voter Study, Supplementary Study. GESIS Data Archive, Cologne. ZA5161 Data file, Version 1.0.0, doi:10.4232/1.5161.

(Quelle:  https://www.gesis.org/angebot/daten-finden-und-abrufen/datenservice/forschungsdaten-zitieren, zugegriffen am 30.11.2020).

Lehmann, R. H. & Brodesser, E. (2019). Berliner Erhebung der Lernausgangslagen arbeitsrelevanter Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf „Lernen“ (BELLA) (Version 1), Berlin: IQB – Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, http://doi.org/10.5159/IQB_BELLA_v1.

(Quelle:  https://www.iqb.hu-berlin.de/fdz/studies/BELLA, zugegriffen am 14.11.2019)

Schürmann, R. & Sembritzki, T. (2017). Wissenschaft und Familie. Qualitative Erhebung der DZHW-Studie WiNbus 2015. Datenerhebung 2015. Version: 1.0.1. Hannover: FDZ-DZHW. Datenkuratierung: Beširović, A., Sembritzki, T., Thiele, L. &İkiz-Akıncı, D. doi: 10.21249/DZHW:win2015:1.0.1.

(Quelle:  https://metadata.fdz.dzhw.eu/public/files/studies/stu-win2015$-1.0.1/attachments/win2015_Citation_Guideline.pdf, zugegriffen am 14.11.2019)

Ich möchte eine DOI für meine Forschungsdaten erhalten. Was muss ich tun?

Für Forschungsdaten, die über den VerbundFDB an die archivierenden Datenzentren zur Nachnutzung übergeben werden, wird in der Regel eine DOI vergeben.

Was ist eine DOI?

Datenzentren vergeben sog. Digital Object Identifier (DOI) für Studien, deren Daten zur Nachnutzung angeboten werden. So ist der Datensatz eineindeutig auffindbar und zitierbar.

Bei einer DOI handelt es sich um einen sog. persistenten, eindeutigen Identifikator (auch PID genannt). Der Identifikator dient als permanenter Link zu einer Website, auf der die Forschungsdaten über Metadaten beschrieben sind. Die DOI-Vergabe ermöglicht die eindeutige Zuordnung und dauerhafte Wiederauffindbarkeit von Forschungsdaten.

DOIs werden von speziell dazu berechtigten Organisationen vergeben, wie bspw.  da|ra, die Registrierungsagentur für Sozial- und Wirtschaftsdaten betrieben von den Leibniz-Instituten ZBW und GESIS.

Mehr Informationen:

 Homepage des DOI-Systems

 forschungsdaten.org

 da|ra

 DataCite

Kosten und Aufwände: Was kostet eine Beratung?

Eine Beratung durch die Mitarbeitenden des VerbundFDB ist in der Regel kostenfrei.

Wie aufwändig ist das Datenmanagement? Welche Kosten fallen hierfür an?

Für das Datenmanagement für eine spätere Datenarchivierung und Verfügbarmachung (Dokumentation, Aufbereitung, Anonymisierung) sollten Sie in Ihrem Projekt zusätzliche Ressourcen einplanen. Wie arbeitsintensiv das Datenmanagement ist, variiert stark mit Art und Umfang des Datenmaterials.

Bitte berücksichtigen Sie den zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand bereits bei Antragstellung. Im Rahmen der Antragstellung können Mittel für das Datenmanagement sowohl  BMBF als auch  DFG beantragt werden.

Evtl. zusätzliche Aufwände entstehen:

  • für die Erstellung nachvollziehbarer, ausreichend ausführlicher Methodenberichte; ggf. mit Angabe von Faktoren der Datenqualität
  • bei quantitativen Daten: insbesondere für Variablen- und Wertelabels; für die Beschreibung generierter Variablen
  • bei qualitativen Daten: für Volltranskription (z. B. von Befragungs- und Beobachtungsdaten); Anonymisierung der personenbezogenen Daten; für die Kontextualisierung der Daten

Letzte Aktualisierung: 08.08.2022

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