Rahmenbedingungen: Anreize und Verpflichtungen
Förderer, Fachgesellschaft, Journals und andere bieten neben Anreizen auch Verpflichtungen bezüglich des Teilens von Daten. Im Folgenden können Sie sich über beides informieren.
Leitlinien von Wissenschaftsorganisationen
Empfehlungen und Stellungnahmen von Fachgesellschaften
Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Artikeln über Forschungsdaten (Richtlinien von Journals und Hinweise für Gutachter*innen zur Beurteilung eines Datenmanagementplans)
Förderseitige Vorgaben
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
In Bekanntmachtungen des Rahmenprogramms für die empirische Bildungsforschung werden Antragsteller dazu verpflichtet, Daten weiterzugeben:
"Die Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (z. B. dem Verbund „ForschungsdatenBildung“ (www.forschungsdaten-bildung.de), GESIS – Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften oder einem Forschungsdatenzentrum) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt." ( Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Transfer von Forschungsergebnissen aus dem Bereich Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten, Bundesanzeiger vom 30.09.2020)
Auch die Erstellung eines Datenmanagementplans wird gefordert:
"Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben. Die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind, können einem Merkblatt (http://wiki.bildungsserver.de/bilder/upload/checkliste_datenmanagement.pdf) entnommen werden. Die Umsetzung des Forschungsdatenmanagements ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen." ( Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Transfer von Forschungsergebnissen aus dem Bereich Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten, Bundesanzeiger vom 30.09.2020)
In bestimmten Ausschreibungen wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, Mittel für das Datenmanagement zu beantragen:
"Weiterhin können Mittel für gegebenenfalls anfallende Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und gegebenenfalls anfallende Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten bzw. Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden." ( Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung“, Bundesanzeiger vom 05.12.2019)
Im Fall von geplanten Datenerhebungen kann auch eine Stellungnahme zur Erhebung neuer Daten verlangt werden:
"Diese muss begründen, warum eine Nutzung von bereits vorhandenen Datenbeständen für die Untersuchung der Fragestellung nicht möglich ist. Dafür sind die bei Forschungsdatenzentren vorhandenen Datensätze (zum Beispiel unter www.forschungsdaten-bildung.de) darauf hin zu prüfen, ob die Möglichkeit der Nutzung von Sekundärdaten besteht. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ferner ist darzulegen, wie die Anschlussfähigkeit der neu zu erhebenden Daten an bestehende Datensätze beachtet wird [...])." ( Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Transfer von Forschungsergebnissen aus dem Bereich Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten, Bundesanzeiger vom 30.09.2020)
Genauso kann es sein, dass ein Plan für das eigene Forschungsdatenmanagement vorgelegt werden muss:
"Forschungsdatenmanagementplan, der alle grundlegenden Informationen zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung sowie zum voraussichtlichen Nutzen für sekundäranalytische Zwecke enthält. Ferner sind Aussagen zur Rechtskonformität der Datennutzung (zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Anforderungen sowie zur Wahrung der urheberrechtlichen Ansprüche) zu tätigen [...])." ( Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Transfer von Forschungsergebnissen aus dem Bereich Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten, Bundesanzeiger vom 30.09.2020)
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
In den Förderrichtlinien der DFG heißt es:
"Werden in Ihrem Vorhaben Daten verwendet, neu erhoben und/oder verarbeitet, führen Sie die wesentlichen Informationen zum Umgang mit diesen Daten (sowie ggf. mit zugrundeliegenden Objekten) in diesem Abschnitt auf. Bitte orientieren Sie sich bei Ihren Ausführungen inhaltlich an den Punkten des entsprechenden Fragenkatalogs (www.dfg.de/forschungsdaten/checkliste). Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- Art und Umfang der Daten
- Dokumentation und Datenqualität
- Speicherung und technische Sicherung
- Rechtliche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen
- Ermöglichung der Nachnutzung und dauerhafte Zugänglichkeit
- Verantwortlichkeiten und Ressourcen"
( DFG. 2022. Leitfaden für die Antragstellung, S. 6; zugegriffen am 17.03.2022)
Fragenkatalog der DFG zum Umgang mit Forschungsdaten vom 21.12.2021
Auch die DFG ermöglicht die Finanzierung von Datenmanagementaufgaben:
"Bitte beachten Sie, dass Sie Mittel für die im Rahmen der Aufwände mit
Forschungsdaten anfallenden projektspezifischen Kosten beantragen können."
( DFG. 2022. Leitfaden für die Antragstellung, S. 6, zugegriffen am 17.03.2022)
Informationen zu beantragbaren Mitteln der DFG
Informationsseite der DFG zu Forschungsdaten
Die EU hat Richtlinien zum Data Management für das Rahmenprogramm Horizon 2020 entwickelt:
Weiterführendes
DFG: Ausführungen zum Umgang mit Forschungsdaten werden in Förderanträgen verpflichtend
Mitteilung vom 14. März 2022
Hinweise zur Antragstellung beim BMBF und der DFG (in Kürze)
Gute wissenschaftliche Praxis
DFG
Die DFG empfiehlt in ihren Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis unter anderem folgendes:
"Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien."
(Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen, Erläuterungen)
"Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung,wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt."
(Leitlinie 17: Archivierung, Erläuterungen)
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Leibniz-Gemeinschaft
Die Leibniz-Gemeinschaft empfiehlt unter anderem:
"alle Schritte und Resultate eines Experiments oder einer Studie vollständig zu dokumentieren sowie Protokolle und Forschungsdaten sicher aufzubewahren."
(§ 2 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, S. 1)
"Forschungsdaten müssen vollständig und mindestens für zehn Jahre zugänglich aufbewahrt bleiben. Daten, für die es öffentlich zugängliche Repositorien gibt, sollten diesen verfügbar gemacht werden."
(§ 2 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, S. 3)
Empfehlungen der Leibniz-Gemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhalten (vom 28.11.2019; ersetzt die Fassung vom 27.11.2015) (zugegriffen am 30.11.2020)
Leitlinien und Vorgaben von Wissenschaftsorganisationen
Leibniz-Gemeinschaft
Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten in der Leibniz-Gemeinschaft, veröffentlicht am 29. November 2018.
Empfehlungen und Stellungnahmen von Fachgesellschaften
Mehr und mehr Fachgesellschaften veröffentlichen Empfehlungen und Stellungnahmen zum Teilen von Forschungsdaten und zum Forschungsdatenmanagement.
Die DFG hat die Fachgesellschaften 2016 aufgefordert, "angemessene Regularien zur disziplinspezifischen Nutzung und ggf. offenen Bereitstellung von Forschungsdaten zu entwickeln."
( Umgang mit Forschungsdaten. DFG-Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten, zugegriffen am 07.01.2019)
Gemeinsame Stellungnahme der DGfE, GEBF, GFD zum Forschungsdatenmanagement
Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), die Gesellschaft für Empirische Bildungsforschung (GEBF) und die Gesellschaft für Fachdidaktik (GFD) geben in einer gemeinsamen Stellungnahme Empfehlungen zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten im Kontext von erziehungs- und bildungswissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Forschung.
Gemeinsame Stellungnahme zum FDM
Fachkollegium Erziehungswissenschaft der DFG
Das Fachkollegium Erziehungswissenschaft hat ein Memorandum erstellt:
Bereitstellung und Nutzung quantitativer Forschungsdaten in der Bildungsforschung: Memorandum des Fachkollegiums „Erziehungswissenschaft“ der DFG (zugegriffen am 31.03.2017)
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPS)
Die DGPS hat im Juni 2020 Empfehlungen veröffentlicht:
Management und Bereitstellung von Forschungsdaten in der Psychologie: Überarbeitung der DGPs- Empfehlungen (zugegriffen am 08.02.2022)
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften (DGfE)
Die DGfE hat im September 2017 diese Stellungnahme veröffentlicht:
Stellungnahme der DGfE zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung qualitativer Forschungsdaten in der Erziehungswissenschaft (zugegriffen am 15.03.2018)
Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)
Richtlinien zum Umgang mit Forschungsdaten in der Soziologie vom 25. September 2019
Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten in der Soziologie – Stellungnahme vom 09. Januar 2019
Weiterführendes
Zusammenfassung zur Gemeinsamen Stellungnahme DGfE, GEBF, GFD
Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Artikeln über Forschungsdaten
Data Observer (bis 2015: European Data Watch)
Journal of open psychology data (zugegriffen am 18.08.2014)
Richtlinien von Journals
Social Science Journals that have a research data policy (zugegriffen am 06.05.2015), Rechercheergebnis aus dem JoRD-Projekt, Nottingham University, UK
Das American Journal of Political Science repliziert Forschungsergebnisse eingereichter Artikel.
Zum Interview mit dem Editor (zugegriffen am 06.05.2015).
Hinweise für Gutachter*innen zur Beurteilung eines Datenmanagementplans
Practical Guide to the International Alignment of Research Data Management von Science Europe mit einem Kapitel zu Hinweisen für die Begutachtung von DMPs enthält (S. 33ff.) (zugegriffen am 17.08.2021)
Data Management Plan Guidance for Peer Reviewers des ESRC Economic and Social Research Council
letzte Aktualisierung: 28.03.2022
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