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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation ist Anbieter dieses Webangebotes. Wir sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches BehindertenGleichstellungsgesetz – HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).

 

Website 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.forschungsdaten-bildung.de.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? 

Melden Sie sich gerne bei uns:

Feedback-Formular

verbund@forschungsdaten-bildung.de

069 24708-300

 

 

Per Briefpost erreichen Sie uns unter folgender Adresse:

 

DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation

Verbund Forschungsdaten Bildung

Rostocker Str. 6

60323 Frankfurt am Main

 

 

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen und die Nutzer*innen unterstützender Technologien können uns unter folgender Telefonnummer erreichen: 

069 24708-300

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. 

Auf der Website www.forschungsdaten-bildung.de wurden folgende Vorschriften zur Barrierefreiheit nicht umgesetzt:

  • Videofähigkeiten 
  • zeitbasierte Medien
  • Zwei-Wege-Sprachkommunikation 
  • Autorenwerkzeuge 
  • Dokumentation und Support 

 

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde: Es werden auf der Webseite nur wenig bis keine Medien wie Videos oder Audiodateien eingesetzt. 

 

Evaluationsmethode

Seit 2005 ist der BIK BITV-Test das etablierte Prüfverfahren in Deutschland. Er ist in enger Abstimmung mit Selbsthilfeverbänden von Menschen mit Behinderungen, Webagenturen und Experten für Barrierefreiheit entstanden. Transparenz, Offenheit und die stetige Anpassung an aktuelle Standards und Rechtsetzungen zeichnen den BIK BITV-Test aus.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) sind der internationale Standard für barrierefreies Webdesign. BITV- und WCAG-Konformitätstest basieren auf einem gemeinsamen Prüfverfahren. Dies ist möglich, da auch der BITV-Test die Anforderungen der WCAG 2.1 prüft. Zu finden sind sie in Kapitel 9 (Web) der EN 301 549, auf die sich die BITV 2.0 bezieht. Die EN geht jedoch über WCAG 2.1 hinaus und enthält 38 weitere Anforderungen. 

Der WCAG-Test unterscheidet sich vom BITV-Test dadurch, dass er diese 38 zusätzlichen Anforderungen nicht prüft. 

Zur Evaluierung der Barrierefreiheit dieser Webseite wurde ein Selbsteinschätzungsbericht nach Anforderungen beider Prüfverfahren erstellt. 

 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes: Das DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation ist bemüht, durch die barrierefreiheitskonforme redaktionelle Pflege eine bessere digitale und barrierefreie Zugänglichkeit zu ermöglichen. 

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter: 

 

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Neue Bäue 2 

35390 Gießen 

Telefon: 0641 303-2901 3 / 5 

ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2023 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 23.09.2024 überprüft.