Wissenschaftliche Standards
Der nachhaltige, FAIRe Umgang mit Forschungsdaten ist wissenschaftlicher Standard. FAIRe Daten sind findable, accessible, interoperable, und reusable – das heißt auffindbar, zugänglich, austauschbar und nachnutzbar. Die Anforderung an FAIRe Forschungsdaten ist Teil der Guten Wissenschaftlichen Praxis und wird auch von Fachgesellschaften empfohlen.
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Gute Wissenschaftliche PraxisEmpfehlungen der Fachgesellschaften der BildungsforschungWeiterführende Informationen und Quellen
Vorgaben zum Umgang mit Forschungsdaten finden sich auch in Förderbedingungen sowie in Policies von Universitäten und anderen Wissenschaftsorganisationen. Auch einige Journals verlangen, dass die Forschungsdaten, die einer Publikation zugrunde liegen, zugänglich sind, um Ergebnisse replizieren zu können.
Gute Wissenschaftliche Praxis
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) trifft in ihrem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ an verschiedenen Stellen Aussagen zu Forschungsdaten. Zentral sind insbesondere die im Kodex enthaltenen Leitlinien 13 und 17.
Zum Kodex “Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis”
Auszug aus Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen, Erläuterungen
„Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien."
Auszug aus Leitlinie 17: Archivierung, Erläuterungen
„Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt."
Empfehlungen der Fachgesellschaften der Bildungsforschung
Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), die Gesellschaft für Empirische Bildungsforschung (GEBF) und die Gesellschaft für Fachdidaktik (GFD) veröffentlichten 2020 eine gemeinsame Stellungnahme zum Forschungsdatenmanagement. Darin sind Empfehlungen enthalten zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten im Kontext von erziehungs- und bildungswissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Forschung.
Die DFG hat die Fachgesellschaften 2016 in den Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten aufgefordert, „angemessene Regularien zur disziplinspezifischen Nutzung und ggf. offenen Bereitstellung von Forschungsdaten zu entwickeln."
Zentrale Aussagen
Die zentrale Aussage in der gemeinsamen Stellungnahme der Fachgesellschaften der Bildungsforschung lautet:
„Daher sprechen wir uns grundsätzlich dafür aus, dass Forschende prüfen, unter welchen Bedingungen die im Rahmen von Forschungsprojekten zu erhebenden Daten bereitgestellt und nachgenutzt werden können.“
Einschränkungen einer generellen Vorgabe oder Verpflichtung zum offenen Teilen von Bildungsforschungsdaten ergeben sich aufgrund von:
- Fragen des Datenschutzes, der Forschungsethik, der Autorenschaft
- dem Aufwand für die Datenaufbereitung
- dem zu erwartenden Nachnutzungspotenzial der Daten für die wissenschaftliche Community
Zu den Spezifika in der Datenerhebung in der Bildungsforschung zählen unter anderem:
- die Untersuchung vulnerabler Prozesse
- die Untersuchung von Minderjährigen
- Erhebungen im Kontext staatlich organisierter pädagogischer Einrichtungen
- forschungsethisch und datenschutzrechtliche Besonderheiten
- die Vielfalt methodisch-methodologischer Zugänge
- der erhebliche Aufwand der Datenerhebung und schwieriger Feldzugang
Die Fachgesellschaften fordern, die berechtigten Interessen der verschiedenen Akteur*innen zu berücksichtigen:
- der Sekundärforschenden am Datenzugang
- der Primärforschenden auf Schutz und Anerkennung der Leistungen der Datenerhebung sowie
- der Beforschten auf Schutz und Vertraulichkeit
Für die angesprochene Einzelfallprüfung und -entscheidung, wie, wie lange und wo die Daten aus einem spezifischen Projekt aufbewahrt werden sollen, wird folgender Entscheidungsbaum angeboten:
Weitere Empfehlungen
Vor Projektbeginn
- Erstellen eines Datenmanagementplans vor Projektbeginn mit Aussagen zum Nachnutzungspotenzial.
Vor Datenerhebung
- Bei der Einholung von Genehmigungen für Erhebungen an Schulen ist die spätere Archivierung bzw. Datenweitergabe zu berücksichtigen.
- Beim Einholen der informierten Einwilligung der Beforschten ist die spätere Archivierung bzw. Datenweitergabe zu berücksichtigen, soweit die Ziele der Primärforschung hierdurch nicht gefährdet sind.
Zur Archivierung
- Die Archivierung und Datenpublikation werden empfohlen, Ausnahmen sind zu begründen. Archivierungsorte können ein fachliches oder fachübergreifendes Repositorium oder datenkuratierendes Forschungsdatenzentrum sein.
- Die Archivierung ohne Datenpublikation in der eigenen Einrichtung ist stets erforderlich zur Einhaltung der Mindestanforderungen an Transparenz.
- Die Gesamtdaten sind aufzubewahren, nicht nur die einer Publikation zugrundeliegenden Daten.
- Zeitpunkt der Datenarchivierung: Mit Projektende. Bei mehrjährigen Projekten sollte jede Welle einzeln übergeben werden. Wichtig ist, dass die unmittelbare Replikation bereits publizierter Analysen stets möglich sein sollte.
- Archivierungsdauer: Mindestens 10 Jahre entsprechend des Kodex der Guten Wissenschaftlichen Praxis.
- Sperrfristen/Embargos: Sollten möglich sein, sind aber zu begründen und sollten in der Regel nicht länger als 2 Jahre bestehen.
Weiterführende Informationen und Quellen
Weitere Stellungnahmen von Fachgesellschaften zum Forschungsdatenmanagement
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) | 2020
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften (DGfE) | 2017
Richtlinien der Akademie für Soziologie | 2019
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) | 2019
Kommentare und weitere Ausführungen zu den Empfehlungen der DGfE, GEBF und FGD
Kommentierung der Stellungnahme zum Forschungsdatenmanagement von DGfE, GEBF und FGD | 2020
Kommentierung aus Sicht der Kommission „Arbeitsgruppe Empirische Pädagogische Forschung“.
Zur (unterschätzten) Eigendynamik von Forschungsdateninfrastrukturen | 2020
Ein Kommentar zu den „Empfehlungen zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten im Kontext erziehungs- und bildungswissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Forschung“.
Data Policies
Auflistung institutionelle Data Policies auf forschungsdaten.org
Ein Überblick über verschiedene institutionelle Policies auf dem Informationsportal forschungsdaten.org.
Auflistung Data Policies von Journals auf forschungsdaten.org
Ein Überblick über verschiedene Policies von Journals auf dem Informationsportal forschungsdaten.org.
Auflistung Data Policies von Journals von Gary King
Ein Überblick über verschiedene Policies von Journals auf der Seite von Gary King.
Social Science Journals that have a research data policy
Dieser Überblick ist ein Rechercheergebnis aus dem JoRD-Projekt an der Nottingham University (2014).