Skip to main contentSkip to page footer

Wissenschaftliche Standards

Der nachhaltige, FAIRe Umgang mit Forschungsdaten ist wissenschaftlicher Standard. FAIRe Daten sind findable, accessible, interoperable, und reusable – das heißt auffindbar, zugänglich, austauschbar und nachnutzbar. Die Anforderung an FAIRe Forschungsdaten ist Teil der Guten Wissenschaftlichen Praxis und wird auch von Fachgesellschaften empfohlen.

Hier gelangen Sie zu den einzelnen Inhalten:

Gute Wissenschaftliche PraxisEmpfehlungen der Fachgesellschaften der BildungsforschungWeiterführende Informationen und Quellen

Vorgaben zum Umgang mit Forschungsdaten finden sich auch in Förderbedingungen sowie in Policies von Universitäten und anderen Wissenschaftsorganisationen. Auch einige Journals verlangen, dass die Forschungsdaten, die einer Publikation zugrunde liegen, zugänglich sind, um Ergebnisse replizieren zu können. 

Gute Wissenschaftliche Praxis

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) trifft in ihrem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ an verschiedenen Stellen Aussagen zu Forschungsdaten. Zentral sind insbesondere die im Kodex enthaltenen Leitlinien 13 und 17.

Zum Kodex “Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis”

Auszug aus Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen, Erläuterungen

„Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien."

Auszug aus Leitlinie 17: Archivierung, Erläuterungen

„Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt."

Empfehlungen der Fachgesellschaften der Bildungsforschung

Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), die Gesellschaft für Empirische Bildungsforschung (GEBF) und die Gesellschaft für Fachdidaktik (GFD) veröffentlichten 2020 eine gemeinsame Stellungnahme zum Forschungsdatenmanagement. Darin sind Empfehlungen enthalten zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten im Kontext von erziehungs- und bildungswissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Forschung.

Zur gemeinsamen Stellungnahme

Die DFG hat die Fachgesellschaften 2016 in den Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten aufgefordert, „angemessene Regularien zur disziplinspezifischen Nutzung und ggf. offenen Bereitstellung von Forschungsdaten zu entwickeln."

Zu den Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten

Zentrale Aussagen

Die zentrale Aussage in der gemeinsamen Stellungnahme der Fachgesellschaften der Bildungsforschung lautet: 

„Daher sprechen wir uns grundsätzlich dafür aus, dass Forschende prüfen, unter welchen Bedingungen die im Rahmen von Forschungsprojekten zu erhebenden Daten bereitgestellt und nachgenutzt werden können.“

Einschränkungen einer generellen Vorgabe oder Verpflichtung zum offenen Teilen von Bildungsforschungsdaten ergeben sich aufgrund von: 

  • Fragen des Datenschutzes, der Forschungsethik, der Autorenschaft
  • dem Aufwand für die Datenaufbereitung
  • dem zu erwartenden Nachnutzungspotenzial der Daten für die wissenschaftliche Community

Zu den Spezifika in der Datenerhebung in der Bildungsforschung zählen unter anderem:

  • die Untersuchung vulnerabler Prozesse
  • die Untersuchung von Minderjährigen
  • Erhebungen im Kontext staatlich organisierter pädagogischer Einrichtungen
  • forschungsethisch und datenschutzrechtliche Besonderheiten
  • die Vielfalt methodisch-methodologischer Zugänge
  • der erhebliche Aufwand der Datenerhebung und schwieriger Feldzugang

Die Fachgesellschaften fordern, die berechtigten Interessen der verschiedenen Akteur*innen zu berücksichtigen: 

  • der Sekundärforschenden am Datenzugang 
  • der Primärforschenden auf Schutz und Anerkennung der Leistungen der Datenerhebung sowie 
  • der Beforschten auf Schutz und Vertraulichkeit

Für die angesprochene Einzelfallprüfung und -entscheidung, wie, wie lange und wo die Daten aus einem spezifischen Projekt aufbewahrt werden sollen, wird folgender Entscheidungsbaum angeboten:

Weitere Empfehlungen

Vor Projektbeginn

  • Erstellen eines Datenmanagementplans vor Projektbeginn mit Aussagen zum Nachnutzungspotenzial.

Vor Datenerhebung 

  • Bei der Einholung von Genehmigungen für Erhebungen an Schulen ist die spätere Archivierung bzw. Datenweitergabe zu berücksichtigen.
  • Beim Einholen der informierten Einwilligung der Beforschten ist die spätere Archivierung bzw. Datenweitergabe zu berücksichtigen, soweit die Ziele der Primärforschung hierdurch nicht gefährdet sind.

Zur Archivierung

  • Die Archivierung und Datenpublikation werden empfohlen, Ausnahmen sind zu begründen. Archivierungsorte können ein fachliches oder fachübergreifendes Repositorium oder datenkuratierendes Forschungsdatenzentrum sein.
  • Die Archivierung ohne Datenpublikation in der eigenen Einrichtung ist stets erforderlich zur Einhaltung der Mindestanforderungen an Transparenz.
  • Die Gesamtdaten sind aufzubewahren, nicht nur die einer Publikation zugrundeliegenden Daten.
  • Zeitpunkt der Datenarchivierung: Mit Projektende. Bei mehrjährigen Projekten sollte jede Welle einzeln übergeben werden. Wichtig ist, dass die unmittelbare Replikation bereits publizierter Analysen stets möglich sein sollte. 
  • Archivierungsdauer: Mindestens 10 Jahre entsprechend des Kodex der Guten Wissenschaftlichen Praxis.
  • Sperrfristen/Embargos: Sollten möglich sein, sind aber zu begründen und sollten in der Regel nicht länger als 2 Jahre bestehen.

Weiterführende Informationen und Quellen

Weitere Stellungnahmen von Fachgesellschaften zum Forschungsdatenmanagement

 

Kommentare und weitere Ausführungen zu den Empfehlungen der DGfE, GEBF und FGD

 

Data Policies