Data Sharing - Gründe zum Teilen
„Qualitätsgesicherte Forschungsdaten bilden einen Grundpfeiler wissenschaftlicher Erkenntnis und können unabhängig von ihrem ursprünglichen Erhebungszweck vielfach Grundlage weiterer Forschung sein."
( Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. 2010. Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten. RatSWD Working Paper Series 156, zugegriffen am 22.07.2022)
Das Teilen von Forschungsdaten
bringt die Wissenschaft insgesamt voran, macht die Forschung der*der einzelnen Forschenden sichtbarer und
entspricht der guten wissenschaftlichen Praxis.
Aus diesen Gründen ist die Weitergabe von Forschungsdaten zur Nachnutzung mittlerweile auch
Bestandteil von Förderbedingungen,
Bestandteil von Empfehlungen der Fachgesellschaften,
bei der Einreichung von Publikationen in bestimmten Journals verpflichtend.
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Daten teilen bringt die Wissenschaft voran
Exklusives Datenmaterial, dessen Erhebung nicht wiederholbar ist, wie z. B. bei einmaligen historischen Ereignissen, ist von unwiederbringlichem Wert für Wissenschaft und Gesellschaft!
Data Sharing ist ressourcenschonend für die Wissenschaftler*innen, die Untersuchungspopulationen und die Forschungsförderung:
Besonders bedeutsam ist die Möglichkeit des Data Sharing für Nachwuchswissenschaftler*innen mit geringeren Zeit- und Finanzbudgets (Nachwuchsförderung).
Vor dem Hintergrund schwieriger werdender Feldzugänge mit geringeren Responsequoten, hohen Anforderungen an methodisches Know-how und die methodische Qualität nimmt die Bedeutung von Data Sharing aus forschungspraktischen Gründen zu.
Data Sharing fördert Wissenschaftlichkeit. Data Sharing macht Forschungshandeln transparent und Forschungsbefunde vergleichbar.
Hinweis für Forschende
Bei der Archivierung von Forschungsdaten ist es möglich, Sperrfristen bis zur Veröffentlichung einzurichten, z. B. um eigene Qualifikationsarbeiten zu schützen!
Neben der Archivierung der Daten in Forschungsdatenzentren können Publikationen über die Daten (Data Papers) z. B. hier veröffentlicht werden:
Data Observer (bis 2015: European Data Watch)
Daten teilen entspricht der guten wissenschaftlichen Praxis
DFG
Die DFG empfiehlt in ihren Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis unter anderem folgendes:
"Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien."
(Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen, Erläuterungen)
"Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung,wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt."
(Leitlinie 17: Archivierung, Erläuterungen)
Daten teilen wird von Förderern gefordert
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
In Bekanntmachungen des Rahmenprogramms für die empirische Bildungsforschung werden Antragstellende dazu verpflichtet, Daten weiterzugeben:
„Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten – inklusive der verwendeten Instrumente und Dokumentationen – spätestens nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel dem Verbund Forschungsdaten Bildung [www.forschungsdaten-bildung.de]) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Zuwendungsempfänger Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und Checklisten finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement.“
( Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zur kulturellen Bildung in gesellschaftlichen Transformationen, Bundesanzeiger vom 01.02.2022)
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
In den Förderrichtlinien der DFG heißt es:
"Werden in Ihrem Vorhaben Daten verwendet, neu erhoben und/oder verarbeitet, führen Sie die wesentlichen Informationen zum Umgang mit diesen Daten (sowie ggf. mit zugrundeliegenden Objekten) in diesem Abschnitt auf. Bitte orientieren Sie sich bei Ihren Ausführungen inhaltlich an den Punkten des entsprechenden Fragenkatalogs (www.dfg.de/forschungsdaten/checkliste). Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- Art und Umfang der Daten
- Dokumentation und Datenqualität
- Speicherung und technische Sicherung
- Rechtliche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen
- Ermöglichung der Nachnutzung und dauerhafte Zugänglichkeit
- Verantwortlichkeiten und Ressourcen"
( DFG. 2022. Leitfaden für die Antragstellung, S. 6, zugegriffen am 22.07.2022)
Europäische Union (EU)
Bei Horizon Europe heißt es:
„Horizont Europa erfordert einen unmittelbaren offenen Zugang zu allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten, sodass die Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable – FAIR) sind. Zugang zu den Daten wird nach dem Grundsatz „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“ gewährt, wobei legitime Interessen gewahrt oder Beschränkungen berücksichtigt werden. Dritten muss jedoch Zugang zu Forschungsergebnissen gewährt werden, damit sie Veröffentlichungen überprüfen oder validieren können.“
( Horizon Europe. 2021. Offene Wissenschaft, zugegriffen am 22.07.2022)
Volkswagenstiftung
Die Open Science Policy der Volkswagenstiftung sieht vor, dass Forschungsdaten möglichst offen zugänglich gemacht werden:
„The leading concept of the Volkswagen Foundation is that preferably research data generated within funded projects should be made openly available and that, concurrently, the data-generating researchers get the maximum academic credit for this.“
( VolkswagenStiftung. 2022. Open Science. Open Access – Open Data – Open Source. Policy and Implementation, zugegriffen am 22.07.2022)
Weiterführendes
Hinweise zur Antragstellung beim BMBF und der DFG
Übersichten zu Förderbedingungen bieten auch:
Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten in Drittmittelanträgen (Universität Hannover)
Was Forschungsförderer in Sachen Forschungsdatenmanagement fordern (ZBW)
Daten teilen wird von Fachgesellschaften empfohlen
Gemeinsame Stellungnahme der DGfE, GEBF, GFD zum Forschungsdatenmanagement
Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), die Gesellschaft für Empirische Bildungsforschung (GEBF) und die Gesellschaft für Fachdidaktik (GFD) geben in einer gemeinsamen Stellungnahme Empfehlungen zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten im Kontext von erziehungs- und bildungswissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Forschung.
Gemeinsame Stellungnahme zum FDM
Zusammenfassung zur Gemeinsamen Stellungnahme DGfE, GEBF, GFD
Fachkollegium Erziehungswissenschaft der DFG
Das Fachkollegium Erziehungswissenschaft hat ein Memorandum erstellt:
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPS)
Die DGPS hat im Juni 2020 Empfehlungen veröffentlicht:
Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften (DGfE)
Die DGfE hat im September 2017 diese Stellungnahme veröffentlicht:
Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)
Richtlinien zum Umgang mit Forschungsdaten in der Soziologie vom 25. September 2019
Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten in der Soziologie – Stellungnahme vom 09. Januar 2019
Hinweis
Die DFG hat die Fachgesellschaften 2016 aufgefordert,
"angemessene Regularien zur disziplinspezifischen Nutzung und ggf. offenen Bereitstellung von Forschungsdaten zu entwickeln."
( Umgang mit Forschungsdaten. DFG-Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten, zugegriffen am 22.07.2022)
Daten teilen ist in institutionellen Data Policies verankert
Übersicht über Data Policies von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen:
Beispiele
Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten in der Leibniz-Gemeinschaft
Daten teilen wird von Journals verlangt
Übersicht über Data Policies von Journals:
Rechercheergebnis aus dem JoRD-Projekt (2014 beendet), Nottingham University, UK:
Social Science Journals that have a research data policy
Das American Journal of Political Science repliziert Forschungsergebnisse eingereichter Artikel:
Zum Interview mit dem Editor (2015)
Letzte Aktualisierung: 22.07.2022
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