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Daten teilen Data Sharing - Gründe zum Teilen

Data Sharing - Gründe zum Teilen

Qualitätsgesicherte Forschungsdaten bilden einen Grundpfeiler wissenschaftlicher Erkenntnis und können unabhängig von ihrem ursprünglichen Erhebungszweck vielfach Grundlage weiterer Forschung sein."
( Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. 2010. Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten. RatSWD Working Paper Series 156, zugegriffen am 22.07.2022)

Das Teilen von Forschungsdaten

 bringt die Wissenschaft insgesamt voran, macht die Forschung der*der einzelnen Forschenden sichtbarer und

 entspricht der guten wissenschaftlichen Praxis.

Aus diesen Gründen ist die Weitergabe von Forschungsdaten zur Nachnutzung mittlerweile auch

 Bestandteil von Förderbedingungen,

 Bestandteil von Empfehlungen der Fachgesellschaften,

 Bestandteil von Data Policies oder Open Science Policies von Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen, und

 bei der Einreichung von Publikationen in bestimmten Journals verpflichtend.  

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 + 49 (0) 69 24708 - 300
 verbund@forschungsdaten-bildung.de

Daten teilen bringt die Wissenschaft voran

Data Sharing eröffnet neue Forschungspotentiale, und zwar
  • für Re-analysen mit neuen Forschungsfragen und -methoden
  • für Replikationsstudien (zum Beispiel für den Einsatz in der Lehre)
  • für Zeit- und Stichprobenvergleiche (z. B. Vergleiche zwischen verschiedenen Unterrichtsfächern oder verschiedenen Altersgruppen der gleichen Fächer) und
  • für Kombinationen von Daten verschiedener Quellen.

Exklusives Datenmaterial, dessen Erhebung nicht wiederholbar ist, wie z. B. bei einmaligen historischen Ereignissen, ist von unwiederbringlichem Wert für Wissenschaft und Gesellschaft!

Data Sharing ist ressourcenschonend für die Wissenschaftler*innen, die Untersuchungspopulationen und die Forschungsförderung:

  • Vermeiden redundanter Datenerhebungen durch Rückgriff auf Sekundärdaten,
  • Vollständigeres Ausschöpfen der Analysepotentiale bestehender Daten und dadurch effizienterer Einsatz von Ressourcen
  • Geringere Belastung der Studienteilnehmenden: Dies entspricht dem Datensparsamkeitsgebot und ist insbesondere bei „überforschten“ Populationen wie Schulen auch eine forschungspraktische Notwendigkeit.
  • In diesem Sinne ist Data Sharing eine Form des Ressource Sharing.

Besonders bedeutsam ist die Möglichkeit des Data Sharing für Nachwuchswissenschaftler*innen mit geringeren Zeit- und Finanzbudgets (Nachwuchsförderung).

Vor dem Hintergrund schwieriger werdender Feldzugänge mit geringeren Responsequoten, hohen Anforderungen an methodisches Know-how und die methodische Qualität nimmt die Bedeutung von Data Sharing aus forschungspraktischen Gründen zu.

Data Sharing fördert Wissenschaftlichkeit. Data Sharing macht Forschungshandeln transparent und Forschungsbefunde vergleichbar.

  • Der wissenschaftliche Diskurs wird gefördert, sowohl inhaltlich als auch methodisch.
  • Der Austausch über und die Wiederverwendung von Forschungsdesigns und Erhebungsinstrumenten führt zu einer erhöhten Standardisierung und Entstehung von Best Practices.
  • In diesem Sinne fördert Data Sharing Knowledge Sharing.

Hinweis für Forschende

Bei der Archivierung von Forschungsdaten ist es möglich, Sperrfristen bis zur Veröffentlichung einzurichten, z. B. um eigene Qualifikationsarbeiten zu schützen!

Neben der Archivierung der Daten in Forschungsdatenzentren können Publikationen über die Daten (Data Papers) z. B. hier veröffentlicht werden:

 Data Observer (bis 2015: European Data Watch)

 Journal of open psychology data

 Übersicht über Data Journals

Daten teilen entspricht der guten wissenschaftlichen Praxis

DFG

Die DFG empfiehlt in ihren Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis unter anderem folgendes:

"Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien."
(Leitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen, Erläuterungen)

"Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung,wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt."
(Leitlinie 17: Archivierung, Erläuterungen)

 Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Daten teilen wird von Förderern gefordert

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

In  Bekanntmachungen des Rahmenprogramms für die empirische Bildungsforschung werden Antragstellende dazu verpflichtet, Daten weiterzugeben:

„Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten – inklusive der verwendeten Instrumente und Dokumentationen – spätestens nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel dem Verbund Forschungsdaten Bildung [www.forschungsdaten-bildung.de]) oder einem ebenfalls vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten anerkannten Forschungsdatenzentrum zur Verfügung zu stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Zuwendungsempfänger Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und Checklisten finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/datenmanagement.“
( Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zur kulturellen Bildung in gesellschaftlichen Transformationen, Bundesanzeiger vom 01.02.2022)

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

In den Förderrichtlinien der DFG heißt es:

"Werden in Ihrem Vorhaben Daten verwendet, neu erhoben und/oder verarbeitet, führen Sie die wesentlichen Informationen zum Umgang mit diesen Daten (sowie ggf. mit zugrundeliegenden Objekten) in diesem Abschnitt auf. Bitte orientieren Sie sich bei Ihren Ausführungen inhaltlich an den Punkten des entsprechenden Fragenkatalogs (www.dfg.de/forschungsdaten/checkliste). Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- Art und Umfang der Daten
- Dokumentation und Datenqualität
- Speicherung und technische Sicherung
- Rechtliche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen
- Ermöglichung der Nachnutzung und dauerhafte Zugänglichkeit
- Verantwortlichkeiten und Ressourcen"
( DFG. 2022. Leitfaden für die Antragstellung, S. 6, zugegriffen am 22.07.2022)

Europäische Union (EU)

Bei Horizon Europe heißt es:

„Horizont Europa erfordert einen unmittelbaren offenen Zugang zu allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten, sodass die Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable – FAIR) sind. Zugang zu den Daten wird nach dem Grundsatz „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“ gewährt, wobei legitime Interessen gewahrt oder Beschränkungen berücksichtigt werden. Dritten muss jedoch Zugang zu Forschungsergebnissen gewährt werden, damit sie Veröffentlichungen überprüfen oder validieren können.“
( Horizon Europe. 2021. Offene Wissenschaft, zugegriffen am 22.07.2022)

Volkswagenstiftung

Die Open Science Policy der Volkswagenstiftung sieht vor, dass Forschungsdaten möglichst offen zugänglich gemacht werden:

„The leading concept of the Volkswagen Foundation is that preferably research data generated within funded projects should be made openly available and that, concurrently, the data-generating researchers get the maximum academic credit for this.“
( VolkswagenStiftung. 2022. Open Science. Open Access – Open Data – Open Source. Policy and Implementation, zugegriffen am 22.07.2022)

Daten teilen wird von Fachgesellschaften empfohlen

Gemeinsame Stellungnahme der DGfE, GEBF, GFD zum Forschungsdatenmanagement

Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), die Gesellschaft für Empirische Bildungsforschung (GEBF) und die Gesellschaft für Fachdidaktik (GFD) geben in einer gemeinsamen Stellungnahme Empfehlungen zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten im Kontext von erziehungs- und bildungswissenschaftlicher sowie fachdidaktischer Forschung.

 Gemeinsame Stellungnahme zum FDM

 Zusammenfassung zur Gemeinsamen Stellungnahme DGfE, GEBF, GFD

Fachkollegium Erziehungswissenschaft der DFG

Das Fachkollegium Erziehungswissenschaft hat ein Memorandum erstellt:

 Bereitstellung und Nutzung quantitativer Forschungsdaten in der Bildungsforschung: Memorandum des Fachkollegiums „Erziehungswissenschaft“ der DFG

Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPS)

Die DGPS hat im Juni 2020 Empfehlungen veröffentlicht:

 Management und Bereitstellung von Forschungsdaten in der Psychologie: Überarbeitung der DGPs- Empfehlungen

Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften (DGfE)

Die DGfE hat im September 2017 diese Stellungnahme veröffentlicht:

 Stellungnahme der DGfE zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung qualitativer Forschungsdaten in der Erziehungswissenschaft

Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)

 Richtlinien zum Umgang mit Forschungsdaten in der Soziologie vom 25. September 2019

 Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten in der Soziologie  Stellungnahme vom 09. Januar 2019

Hinweis

Die DFG hat die Fachgesellschaften 2016 aufgefordert,

"angemessene Regularien zur disziplinspezifischen Nutzung und ggf. offenen Bereitstellung von Forschungsdaten zu entwickeln."
( Umgang mit Forschungsdaten. DFG-Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten, zugegriffen am 22.07.2022)

Daten teilen ist in institutionellen Data Policies verankert

Übersicht über Data Policies von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen:

 Institutionelle Policies

Beispiele

 Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten in der Leibniz-Gemeinschaft

 Forschungsdaten-Policies der Helmholtz-Zentren

 „Wissen öffnen“ – Max Planck Gesellschaft

Daten teilen wird von Journals verlangt

Übersicht über Data Policies von Journals:

 Übersicht forschungsdaten.org

 Übersicht Gary King

Rechercheergebnis aus dem JoRD-Projekt (2014 beendet), Nottingham University, UK:

 Social Science Journals that have a research data policy

Das American Journal of Political Science repliziert Forschungsergebnisse eingereichter Artikel:

 Zum Interview mit dem Editor (2015)

Letzte Aktualisierung: 22.07.2022

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