Schritte zur Datenpublikation
Wollen Sie Forschungsdaten über ein Forschungsdatenzentrum (FDZ) im Bereich Bildungsforschung teilen?
Rufen Sie uns an unter +49 (0)69 24708 300 oder schreiben Sie eine kurze E-Mail an verbund@forschungsdaten-bildung.de mit Ihrer Telefonnummer und Erreichbarkeit. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Nach einem kurzen Orientierungsgespräch werden wir Sie an das für Sie zuständige Forschungsdatenzentrum weiterleiten. Die dortigen Kolleg*innen werden Ihnen in einem ausführlichen Gespräch alle Fragen zum weiteren Prozess beantworten.
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte bis zur Datenpublikation beschrieben. Sie finden hier unsere Policys zum Download und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Datenteilen Schritt für Schritt
Collection Policy: Was wir sammeln
Service Policy: Wie wir kuratieren
Datenteilen Schritt für Schritt
1. Orientierungsgespräch mit dem VerbundFDB
In einem kurzen Orientierungsgespräch erfragen wir Informationen zum Projekt und den Daten. Das Ziel des Gesprächs ist es festzustellen, ob die vorliegenden Daten zum VerbundFDB passen und welches Forschungsdatenzentrum für diese zuständig ist.
2. Datenaufnahmegespräch mit dem zuständigen FDZ
In einem ausführlichen Gespräch mit dem zuständigen Forschungsdatenzentrum – FDZ-DZHW, GESIS, FDZ am IQB, FDZ Bildung oder FD-Lex – werden Sie über die Voraussetzungen der Datenaufnahme und den Ablauf informiert.
Insbesondere rechtliche Fragen sind vorab zu klären. Die in der Studie verwendete Einwilligungserklärung, etwaige behördliche Genehmigungen oder Ethikvoten werden geprüft.
Wenn die rechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, können Sie als nächstes die Daten für die Übermittlung vorbereiten.
Es werden nur Daten aufgenommen, die in den Scope des VerbundFDB fallen und die Mindestvoraussetzungen an ihre Nachnutzbarkeit erfüllen. Grundlage hierfür ist die Collection Policy. Für quantitative und qualitative Datenbestände sind verschiedene Forschungsdatenzentren entsprechend ihrer jeweiligen Expertise zuständig.
3. Daten vorbereiten und Datenpaket packen
Bereiten Sie die Daten vor und stellen Sie das zu übermittelnde Datenpaket zusammen. Beachten Sie dabei folgendes:
4. Daten übermitteln
Übermitteln Sie die Dateien über Ihr Nutzungskonto bei forschungdaten-bildung.de. Folgende Schritte sind zu erledigen:
Im VerbundFDB eingehende Daten können derzeit an eines von fünf Forschungsdatenzentren zur Archivierung und Bereitstellung weitergeleitet werden: FD-Lex vom Mercator-Institut für Sprachwissenschaften, FDZ Bildung am DIPF, Data Services for the Social Sciences von GESIS, FDZ am IQB und FDZ-DZHW. FD-Lex nimmt Lernertexte auf. Das FDZ am IQB bereitet Daten aus Leistungs- und Kompetenztests auf. Das FDZ Bildung ist insbesondere für qualitative Daten im Bereich der Schul- und Unterrichtsforschung zuständig. Das FDZ-DZHW nimmt quantitative und qualitative Daten aus dem Bereich Hochschul- und Wissenschaftsforschung auf und GESIS ist für Surveydaten zuständig.
5. Nach der Übermittlung
Nach der Übermittlung der Daten führt das für Sie zuständige Forschungsdatenzentrum die Eingangsprüfung durch, dokumentiert, registriert und archiviert die Forschungsdaten. Dazu gehört:
Es erfolgt der Vertragsabschluss. Die erforderlichen Verwertungsrechte zur Speicherung, Bearbeitung und Weitergabe werden an das FDZ übertragen. Datengebendenvereinbarungen der FDZ:
6. Veröffentlichung und Bereitstellung der Daten
Ihr Datenbestand wird mit dem entsprechenden Zugriffsschutz für andere zugänglich. Das bedeutet:
Zugangsbedingungen zu Forschungsdaten bei den FDZ:
Bitte beachten Sie: Bis zur Veröffentlichung dauert es in der Regel mehrere Monate. Die Bearbeitungsdauer ist unter anderem abhängig davon, wie groß und komplex der Bestand ist und wie umfangreich dokumentiert.
Ansprechpersonen
Koordination
Dirk Weisbrod (DIPF)
+49 (0) 69 24708 - 300
verbund@forschungsdaten-bildung.de
GESIS
Zuständigkeit: Umfragedaten
Karoline Harzenetter
forschungsdaten-bildung@gesis.org
FDZ Bildung am DIPF
Zuständigkeit: Qualitative Daten und Forschungsinstrumente
Maike Porzelt und Nadeshda Jung (qualitative Daten)
Dr. Marius Gerecht (Forschungsinstrumente)
fdz-bildung@dipf.de
FDZ am IQB
Zuständigkeit: Daten aus Kompetenz- und Leistungsmessungen
Lisa Pegelow und Julia Künstler-Sment
fdb.iqb@hu-berlin.de
FDZ DZHW
Zuständigkeit: Daten der Hochschul- und Wissenschaftsforschung
Andreas Daniel und Daniel Buck
datadeposit@dzhw.eu
FD-LEX
Zuständigkeit: Lernertexte
Collection Policy
In der Collection Policy ist festgehalten, welche Forschungsdaten im VerbundFDB zur Archivierung angenommen werden. Es werden die Voraussetzungen, die Daten mindestens erfüllen müssen, genannt. Zudem wird beschrieben, welche Kriterien zur Beurteilung des Nachnutzungspotenzials von Daten angewendet werden.
Service Policy
In der Service Policy wird beschrieben, welche Archivierungs- und Serviceleistungen die FDZ erbringen. Dies umfasst Maßnahmen zur Erhöhung der Nachnutzbarkeit und Sichtbarkeit der Daten. Es werden verschiedene Prüfungen durchgeführt, standardisierte Metadaten erzeugt, eine DOI wird vergeben und die Daten werden in Suchportalen veröffentlicht.
Datenkuratierung durch Forschungsdatenzentren
Die eingehenden Forschungsdaten werden bei den zuständigen Forschungsdatenzentren durch sogenannte Data Stewards bearbeitet. Hier wird erklärt, was mit den Daten in den FDZ passiert:
1. Eingangsprüfung
Nach Eingang der Forschungsdaten und der dazugehörigen Materialien erfolgt eine Eingangsprüfung. Hierbei werden die Dateien auf formale Korrektheit geprüft, das heißt es wird geprüft,
Der Dateieingang wird in einer Datenbank protokolliert.
2. Sichere Aufbewahrung
Anschließend werden die durch die Forschungsprojekte übermittelten Originaldateien kopiert und verschlüsselt. Die Aufbewahrung erfolgt an zwei (lokal) getrennten Orten, automatische Back-ups werden durchgeführt.
Als nächstes werden die Kopien für die Sicherung aufbereitet. Hierzu werden
Die Bearbeitung der Kopien erfolgt auf zugriffsgeschützten Servern durch zugriffsberechtigte Mitarbeiter*innen.
3. Inhaltliche Erschließung, Aufbereitung und Dokumentation
Bevor die Daten für die Sekundärnutzung bereitgestellt werden, wird der Datenbestand geprüft und bearbeitet, entsprechend der vorgesehenen Archivierungsstufe.
Anschließend werden datentypspezifische Verfahren der Aufbereitung durch das jeweils zuständige Datenzentrum angewendet:
Die Maßnahmen erfolgen anhand von zwischen den Datenzentren abgestimmten Checklisten. Weitere Informationen zur Datenkuratierung bei den FDZ finden Sie auf den jeweiligen Websites:
Weiterführende Informationen und Quellen
Neben der Archivierung der Daten in Forschungsdatenzentren können Publikationen über die Daten (Data Papers) zum Beispiel hier veröffentlicht werden:
Data Observer (bis 2015: European Data Watch)
Letzte Aktualisierung: 25.03.2024
c/o DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation
Rostocker Str. 6
60323 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 247 08 - 300
verbund@forschungsdaten-bildung.de