Informierte Einwilligung
Informationen zur Informierten Einwilligung, zu Erklärungen zum Datenschutz bei Surveys und zur Aufklärung von Kindern bei Studien erhalten Sie im Folgenden.
Was ist eine Informierte Einwilligung?
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Was ist eine Informierte Einwilligung?
(erstellt unter freundlicher Mitwirkung von RAe Goebel&Scheller)
Auch Einwilligungen von Betroffenen sind nur wirksam, wenn sie bestimmten Anforderungen des Datenschutzrechts genügen.
Verlangt wird in jedem Fall eine sogenannte „informierte Einwilligung“ (informed consent), weil eine wirksame Einwilligung logisch bedingt, dass der Betroffene genau weiß, in was er einwilligt.
Um diesen informed consent zu erhalten, sollte daher über folgendes mindestens informiert werden:
***Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass seine Einwilligung völlig freiwillig ist, er sie deshalb auch verweigern und – wenn er sie erteilt – die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen kann. Hat die Verweigerung der Einwilligung im Einzelfall negative Folgen für den Betroffenen (Beispiel: Abhängigkeit öffentlicher Leistungen von der Verarbeitung der personenbezogenen Daten), so ist ihm dies mitzuteilen. Anderenfalls ist er auf die Folgenlosigkeit hinzuweisen. Bezüglich der Widerrufserklärung ist dem Betroffenen darzustellen, dass sich diese nur auf die zukünftige Nutzung der Daten auswirkt, bisherige Nutzungen aber nicht rückgängig gemacht werden können (Beispiel: Die Daten sind bereits im Rahmen von Forschungsvorhaben ausgewertet worden).
Ferner müssen neben den inhaltlichen Anforderungen an die Informationen weitere Kriterien bei der Einholung der Einwilligung des Betroffenen beachtet werden.
Insbesondere gilt:
Downloads & Links
fdbinfo Nr.1: Checkliste zur Erstellung von Einwilligungserklärungen, Januar 2019
Muster
fdbinfo Nr.4: Formulierungsbeispiele für "informierte Einwilligungen", November 2018
fdbinfo Nr.5: Formulierungsbeispiele für "informierte Einwilligungen" in leichter Sprache, November 2018
Webinare
Datenschutz in der Praxis - die informierte Einwilligung aus unserer Reihe "Forschungsdatenmanagement in der empirischen Bildungsforschung"
Consent issues in data sharing, UK Data Service, Mai 2021
Weiterführende Informationen
RatSWD Working Paper Series 264: Die informierte Einwilligung als
Voraussetzung für die
(Nach-)nutzung von Forschungsdaten, Juni 2017
Einwilligung bei Minderjährigen
Die Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, die in der Regel durch die betroffene Person selbst abzugeben ist. Bei Minderjährigen sind dabei Altersgrenzen zu beachten, die in der DSGVO festgelegt sind. Neben dem Alter der Minderjährigen ist die Einsichtsfähigkeit wichtiges Kriterium für das Einholen des Einverständnisses. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen in der Lage sein müssen, die Tragweite der abgegebenen Einwilligung zu erkennen. Bei Erhebungen an Schulen sind zudem die Regelungen der Schulbehörden zu berücksichtigen, in denen sich meist ebenfalls Aussagen zu Altersgrenzen bei Einwilligungen befinden.
In der DSGVO ist das Alter von 14 Jahren als Untergrenze für eine wirksame Einwilligungserklärung festgelegt. Jüngere Personen können keine eigene wirksame Einwilligung erteilen. Ab dem Alter von 18 Jahren ist man schließlich voll einwilligungsfähig. Die DSGVO legt zudem fest, dass Personen ab 16 Jahren im Zusammenhang mit Diensten der Informationsgesellschaft selbst eine voll wirksame Einwilligungserklärung erteilen können. Diese Ausnahmeregelung lässt sich nicht auf wissenschaftliche Studien an Schulen anwenden. Jedoch kann ab dem Alter von 16 Jahren meist von der Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen ausgegangen werden.
Wenn die Kinder und Jugendlichen noch nicht voll einwilligungsfähig sind, ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis sollten in jedem Fall auch die Kinder und Jugendlichen um ihre Einwilligung gebeten werden. Dies kann bei jüngeren Kindern z. B. mit Informationsblättern zu der Studie unterstützt werden. Bei Jugendlichen kann neben der Unterschrift der Eltern auch die der Jugendlichen eingeholt werden. Wichtig ist, dass die Einwilligungserklärungen in zielgruppengerechter Sprache geschrieben sind, wenn diese sich auch an die Jugendlichen richten. Falls Kinder oder Jugendliche trotz Einwilligung der Eltern nicht an der Studie teilnehmen möchten, sollten keine Daten erhoben werden.
unter 14-Jährige | 14-17-Jährige | 18-Jährige | |
Einwilligung der Kinder/Jugendlichen | empfehlenswert ist eine informelle Zustimmung |
falls Einwilligungsfähigkeit vorliegt: Einwilligung falls Einwilligungsfähigkeit nicht vorliegt: Zustimmung zur Teilnahme |
Einwilligung |
Einwilligung der Eltern | erforderlich und alleine ausreichend | ggf. erforderlich | nicht erforderlich |
Hinweis | Gegebenenfalls sind weitergehende Vorgaben der jeweiligen Schulgesetze oder Schulaufsichtsbehörden zu beachten. |
Die Verbände der Markt- und Sozialforschung in Deutschland haben Richtlinien für die Befragung von Minderjährigen in einem Dokument zusammengestellt.
Aufklärung für Kinder
Ein Beispiel, wie man Kindergarten- und Grundschulkinder zu einer Studie einladen und informieren kann, zeigen der Infoflyer sowie die Einladungskarte des Projektes TRIO.
Das Projekt TRIO (Laufzeit 11/2015 – 12/2020) beschäftigte sich mit der Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte im Bereich der Sprachförderung. Die Kinder befanden sich zu Beginn der Studie im letzten Kindergartenjahr und waren im Mittel fünfeinhalb Jahre alt. Es nahmen sowohl monolingual Deutsch sprechende Kinder teil, als auch bilinguale oder mehrsprachige Kinder. Für alle Kinder wurde vor den Erhebungen die schriftliche Einwilligung der Eltern eingeholt. Die Kinder-Einverständniserklärung wurde den Kindern vom Testleiter vorgesprochen und erklärt.
Erklärungen zum Datenschutz bei Surveys
Das Einholen schriftlicher Einverständniserklärungen ist nicht in jedem Fall erforderlich. In bestimmten Fällen ist das Aushändigen von Informationsblättern ausreichend.
Beispiele für Datenschutzinformationsblätter bei Surveys:
Hier kann man sich u.a. Anregungen dazu holen, wie Untersuchungspersonen in einfachen und klaren Worten über die Art der Datenverwendung informiert werden können.
Englischsprachige Informationen
Erläuterungen zu Informed Consent und eine Übersicht über die rechtlichen Rahmen-
bedingungen in europäischen Ländern:
CESSDA Data Management Expert Guide
Vorlage für eine Consent Form und Beispiele für Teilnehmendeninformationen zur Datenarchivierung oder für die Durchführung von Surveys:
UK Data Service
Bitte denken Sie daran, die Vorlagen an Ihre spezifische Datenerhebung und die jeweils hierfür geltenden Rechtsnormen anzupassen.
letzte Aktualisierung: 22.07.2022
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