Einwilligung
Informationen zur Informierten Einwilligung, zu Erklärungen zum Datenschutz bei Surveys und zur Aufklärung von Kindern bei Studien erhalten Sie im Folgenden.
Informierte Einwilligung
(erstellt unter freundlicher Mitwirkung von RAe Goebel&Scheller)
Auch Einwilligungen von Betroffenen sind nur wirksam, wenn sie bestimmten Anforderungen des Datenschutzrechts genügen.
Verlangt wird in jedem Fall eine sogenannte „informierte Einwilligung“ (informed consent), weil eine wirksame Einwilligung logisch bedingt, dass der Betroffene genau weiß, in was er einwilligt.
Um diesen informed consent zu erhalten, sollte daher über folgendes mindestens informiert werden:
***Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass seine Einwilligung völlig freiwillig ist, er sie deshalb auch verweigern und – wenn er sie erteilt – die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen kann. Hat die Verweigerung der Einwilligung im Einzelfall negative Folgen für den Betroffenen (Beispiel: Abhängigkeit öffentlicher Leistungen von der Verarbeitung der personenbezogenen Daten), so ist ihm dies mitzuteilen. Anderenfalls ist er auf die Folgenlosigkeit hinzuweisen. Bezüglich der Widerrufserklärung ist dem Betroffenen darzustellen, dass sich diese nur auf die zukünftige Nutzung der Daten auswirkt, bisherige Nutzungen aber nicht rückgängig gemacht werden können (Beispiel: Die Daten sind bereits im Rahmen von Forschungsvorhaben ausgewertet worden).
Ferner müssen neben den inhaltlichen Anforderungen an die Informationen weitere Kriterien bei der Einholung der Einwilligung des Betroffenen beachtet werden.
Insbesondere gilt:
Im Hinweis-Fenster rechts finden Sie Vorlagen für Einwilligungserklärungen zum Download!
Downloads & Links
fdbinfo Nr.1: Checkliste zur Erstellung von Einwilligungserklärungen, Januar 2019
Muster
fdbinfo Nr.4: Formulierungsbeispiele für "informierte Einwilligungen", November 2018
fdbinfo Nr.5: Formulierungsbeispiele für "informierte Einwilligungen" in leichter Sprache, November 2018
Online-Seminare
Datenschutz in der Praxis - die informierte Einwilligung aus unserer Reihe "Forschungsdatenmanagement in der empirischen Bildungsforschung"
Consent issues in data sharing, UK Data Service, Mai 2021
Weitere Informationen
RatSWD Working Paper Series 264: Die informierte Einwilligung als
Voraussetzung für die
(Nach-)nutzung von Forschungsdaten, Juni 2017
Erklärungen zum Datenschutz bei Surveys
Das Einholen schriftlicher Einverständniserklärungen ist nicht in jedem Fall erforderlich. In bestimmten Fällen ist das Aushändigen von Informationsblättern ausreichend.
Beispiele für Datenschutzinformationsblätter bei Surveys:
Hier kann man sich u.a. Anregungen dazu holen, wie Untersuchungspersonen in einfachen und klaren Worten über die Art der Datenverwendung informiert werden können.
Englischsprachige Informationen
Erläuterungen zu Informed Consent und eine Übersicht über die rechtlichen Rahmen-
bedingungen in europäischen Ländern:
CESSDA Data Management Expert Guide
Vorlage für eine Consent Form und Beispiele für Teilnehmendeninformationen zur Datenarchivierung oder für die Durchführung von Surveys:
UK Data Service
Bitte denken Sie daran, die Vorlagen an Ihre spezifische Datenerhebung und die jeweils hierfür geltenden Rechtsnormen anzupassen.
Aufklärung für Kinder
Ein Beispiel, wie man Kindergarten- und Grundschulkinder zu einer Studie einladen und informieren kann, zeigen der Infoflyer sowie die Einladungskarte des Projektes TRIO.
Das Projekt TRIO (Laufzeit 11/2015 – 12/2020) beschäftigte sich mit der Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte im Bereich der Sprachförderung. Die Kinder befanden sich zu Beginn der Studie im letzten Kindergartenjahr und waren im Mittel fünfeinhalb Jahre alt. Es nahmen sowohl monolingual Deutsch sprechende Kinder teil, als auch bilinguale oder mehrsprachige Kinder. Für alle Kinder wurde vor den Erhebungen die schriftliche Einwilligung der Eltern eingeholt. Die Kinder-Einverständniserklärung wurde den Kindern vom Testleiter vorgesprochen und erklärt.
letzte Aktualisierung: 22.11.2021
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