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„Empfehlungen zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten“

Drei Fachgesellschaften im Bereich der Bildungsforschung DGfE, GEBF und GFD haben  „Empfehlungen zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten“ (am 11. März 2020) erstellt.

Die zentrale Aussage lautet: „Daher sprechen wir uns grundsätzlich dafür aus, dass Forschende prüfen, unter welchen Bedingungen die im Rahmen von Forschungsprojekten zu erhebenden Daten bereitgestellt und nachgenutzt werden können.“

Gemäß der Empfehlung existieren für die spezifischen Daten der Bildungsforschung jedoch Einschränkungen eines generalisierendes Open Data-Postulates aufgrund von Fragen des Datenschutzes, der Forschungsethik, der Autorenschaft sowie dem Aufwand für die Datenaufbereitung, aber auch des Nachnutzungspotenzials der Daten für die wissenschaftliche Community, die für jedes Projekt im Einzelnen zu überprüfen und zu formulieren seien.

Zu den Spezifika in der Datenerhebung in der Bildungsforschung zählen u. a. die Untersuchung vulnerabler Prozesse, die Untersuchung von Minderjährigen, Erhebungen im Kontext staatlich organisierter pädagogischer Einrichtungen, forschungsethisch und datenschutzrechtliche Besonderheiten, die Vielfalt methodisch-methodologischer Zugänge sowie der erhebliche Aufwand der Datenerhebung und schwierige Feldzugang.

Die Fachgesellschaften fordern, die berechtigten Interessen der verschiedenen Akteure zu berücksichtigen: Der Sekundärforschenden am Datenzugang, der Primärforschenden auf Schutz und Anerkennung der Leistungen der Datenerhebung, sowie auch der Beforschten auf Schutz und Vertraulichkeit.

Für die angesprochenen Einzelfallprüfung und -entscheidung, wie, wie lange und wo die Daten aus einem spezifischen Projekt aufbewahrt werden sollen, wird folgender Entscheidungsbaum angeboten:

Ablauf Datenbereitstellungsprozess

Darüber hinaus wird empfohlen:

  • Erstellen eines    Datenmanagementplans vor Projektbeginn mit Aussagen zum Nachnutzungspotential
  • Vor der Erhebung: Bei der    Einholung von Genehmigungen für Erhebungen an Schulen ist die spätere Archivierung bzw. Datenweitergabe zu berücksichtigen.
  • Vor der Erhebung: Beim    Einholen der informierten Einwilligung der Beforschten ist die spätere Archivierung bzw. Datenweitergabe zu berücksichtigen, soweit die Ziele der Primärforschung hierdurch nicht gefährdet sind.
  • Datenaufbewahrung: Die Gesamtdaten sind aufzubewahren, nicht nur die einer Publikation zugrundeliegenden Daten.
  • Archivierungsorte: eigene Institution (falls keine Datenpublikation geplant ist), fachliches oder fachübergreifendes Repositorium, datenkuratierendes    Forschungsdatenzentrum
  • Archivierungsdauer: Mind. 10 Jahre entsprechend der    Kodex der guten wissenschaftlichen Praxis
  • Die Archivierung und Datenpublikation wird empfohlen, Ausnahmen sind zu begründen.
  • Die Archivierung (ohne Datenpublikation) in der eigenen Einrichtung ist stets erforderlich zur Einhaltung der Mindestanforderungen an Transparenz.
  • Zeitpunkt der Datenarchivierung: Mit Projektende. Bei mehrjährigen Projekte sollte jede Welle einzeln übergeben werden. Wichtig ist, dass die unmittelbare Replikation bereits publizierter Analysen stets möglich sein sollte. 
  • Sperrfristen/Embargos: Sollten möglich sein, sind aber zu begründen und sollten in der Regel nicht länger als 2 Jahre bestehen.

Letzte Aktualisierung: 08.10.2021

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