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Urheberrechtliche Aspekte

Entstehen in Forschungsprojekten sogenannte Werke mit Schöpfungshöhe, ist das Urheberrecht zu beachten. Gleiches gilt für Werke Dritter, die im Rahmen des Forschungsprojektes verwendet werden. Die Urheberrechte sind sowohl bei der Verwendung innerhalb des Projekts als auch darüber hinaus im Rahmen der Langfristsicherung und des Datenteilens zu wahren.

Zu klären sind die Fragen: Wer ist Urheber*in von welchen Werken und unter welchen Bedingungen dürfen diese Werke genutzt werden? Hierunter fällt zum Beispiel die Nennung der Urhebenden durch Zitation.

Hier gelangen Sie zu den einzelnen Inhalten:

 Urheberrechte wahren in der Forschung

 Urheberrechte bei Forschungsinstrumenten

 Creative-Commons-Lizenzen

 Weiterführende Informationen und Quellen

Urheberrechte wahren in der Forschung

Ziel des Urheberrechts ist der Schutz von Werken. Ein Werk zeichnet sich durch eine persönliche geistige Schöpfung aus. Das bedeutet, dass eine Person etwas Neues geschaffen hat, was eine gewisse Schöpfungshöhe aufweist.

Fakten zum Urheberrecht:

  • Das Urheberrecht liegt bei dem*der Schöpfer*in eines Werks. Sind mehrere Personen an einem Werk beteiligt, können sie gemeinsam Schöpfer*innen sein.
  • Mit dem Urheberrecht sind Urheberpersönlichkeitsrechte und die sogenannten Verwertungsrechte verbunden. Zum Urheberpersönlichkeitsrecht gehört insbesondere das Recht auf Namensnennung. Zu den Verwertungsrechten gehören unter anderem die Rechte auf Vervielfältigung und auf öffentliche Zugänglichmachung.
  • Urhebende können Dritten Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen. Entweder unbeschränkt oder zeitlich, räumlich oder inhaltlich begrenzt. Entsprechende Vereinbarungen können individuell geregelt werden oder über eine standardisierte Lizenz wie die    Creative-Commons-Lizenz.
  • Dritte dürfen die Werke eines Urhebenden nutzen, insofern ihnen die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden oder auf Grundlage eines gesetzlichen Erlaubnistatbestands. Zu den gesetzlichen Erlaubnistatbeständen gehören etwa das Zitatrecht (§ 51 UrhG) oder Nutzungen für die wissenschaftliche Forschung (§§ 60 c ff. UrhG).

Für Forschende ist das Urheberrecht aus zwei Blickwinkeln relevant:

Zum einen bei der Erhebung von Daten, bei denen urheberrechtlich geschützte Werke Bestandteil sind, etwa Musikwerke, die in Videoaufnahmen vom Musikunterricht zu hören sind oder Literaturwerke, die bei einer Erhebung als Material dienen. Ganz allgemein auch bei der Nutzung von Forschungsinstrumenten, wie Tests bei Befragungen von Schüler*innen, oder der Sekundärnutzung von Forschungsdaten. Die Nutzung der genannten Werke kann auf der Grundlage von durch den Urhebenden eingeräumten Nutzungsrechten erfolgen oder auf der Grundlage eines gesetzlichen Erlaubnistatbestands.

Zum anderen können im Rahmen eigener Forschung Werke entstehen, die dann durch das Urheberrecht geschützt sind. Hierzu zählen die klassischen Publikationen und – sofern die Schöpfungshöhe erreicht ist – selbst generierte Forschungsinstrumente oder erhobene Forschungsdaten. Bei Forschungsdaten ist in vielen Fällen davon auszugehen, dass sie nicht dem Urheberrecht unterliegen. Dennoch ist zu empfehlen, diese so zu behandeln und entsprechende Maßnahmen, wie Namensnennung durch Zitation oder Abschluss von Datengebendenverträgen bei der Übergabe an Forschungsdatenzentren, anzuwenden.

 Planen Sie selbst erhobene Forschungsdaten zu übergeben? Dann achten Sie darauf, sogenannte nicht-ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen. Dann können auch weiteren Einrichtungen oder Personen Nutzungsrechte eingeräumt werden.

Ein Forschungsdatenzentrum schließt vor der Überlassung von Forschungsdaten Datengebendenvereinbarungen ab, in denen diese Nutzungsrechte zu bestimmten Zwecken eingeräumt werden. Dies schließt in der Regel nicht aus, dass auch anderen Nutzungsrechte eingeräumt werden.

 Datengebendenvereinbarungen der FDZ im VerbundFDB

Zitieren Sie Ihre eigenen Forschungsdaten korrekt.

Bei der Zitation von Forschungsdaten stellen Mindest- bzw. Pflichtangaben die wichtigsten Bestandteile dar:

Autorenschaft (Veröffentlichungsdatum/-jahr). Titel. Datenveröffentlichende Einrichtung. Ressourcentyp. Version(snummer). Persistent Identifier.

Ausführliche Empfehlungen zur Zitation von Forschungsdaten vom Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW), Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften (GESIS) und Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD):

 Wie zitiere ich Forschungsdaten korrekt?

Urheberrechte bei Forschungsinstrumenten

In der Bildungsforschung werden häufig Forschungsinstrumente wie psychologische Skalen, Itembatterien, Tests zur Kompetenz- und Leistungsmessung oder Bilder genutzt, die als Werke mit Schöpfungshöhe dem Urheberrecht unterliegen.

Hinweise zur Verwendung von Werken Dritter:

  • Verwenden Sie frei verwendbare Materialien oder holen Sie das Einverständnis der Urhebenden für die geplanten Nutzungszwecke ein.
  • Zitieren Sie nachgenutzte Forschungsinstrumente. Dies gilt auch bei leichten Änderungen des Instruments, da hier noch nicht von der Produktion eines eigenen Werkes gesprochen werden kann.  
  • Beachten Sie etwaige weitere Vorgaben der Urhebenden entsprechend der Lizenz, etwa Nutzung ausschließlich zu nicht-kommerziellen Zwecken, keine Änderungen an den Originalitems, Information der Autor*innen bei Nutzung des Forschungsinstruments.
  • Forschungsinstrumente, die bei einem Verlag käuflich erworben wurden und unter Copyright stehen, dürfen meist nicht im Wortlaut veröffentlicht werden.

Hinweise zur Verwendung eigens erstellter Werke:

Beachten Sie bei der Veröffentlichung von Tests zusätzlich den Testschutz.

 Beispiele zur Dokumentation von Skalen

 Skalendokumentation in der Datenbank zur Qualität von Schule (DaQS)

 Skalenhandbücher von Studien aus dem Bestand des FDZ am IQB

 Tests in Lehre und Forschung: Informationen zum Testschutz und zum Urheberrecht | 2019
Eine Handreichung des Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen.

Creative-Commons-Lizenzen

Die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) bieten eine einfache Methode der Lizenzierung von Werken zur Nachnutzung durch Dritte. Sie ermöglichen Nachnutzenden je nach gewählter Lizenz die Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung und/oder Weiterentwicklung bestehender Werke im Rahmen des Urheberrechts. Hierbei können Urhebende verschiedene Abstufungen solcher Rechte wählen und kombinieren. Beispielsweise kann eine Vervielfältigung gestattet, eine Veränderung des Werks aber gleichzeitig ausgeschlossen werden. 

Die Creative-Commons-Lizenzen bestehen aus einem juristischen Lizenzvertrag, einer Lizenzfassung in adressatengerechter Sprache und einer maschinenlesbaren Lizenzfassung in Form eines Piktogramms. Es besteht die Möglichkeit, ein Werk online zu lizenzieren und die vergebene Lizenz durch ein Piktogramm auf dem Werk kenntlich zu machen.

 Zu den Lizenzen

 Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen empfiehlt in ihrem  Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft die Nutzung von CC-BY-Lizenzen. Das heißt, Werke dürfen nachgenutzt werden, die Autor*innen sind dabei stets zu zitieren.

Weiterführende Informationen und Quellen

 Urheberrecht in der Wissenschaft | 2023
Eine Handreichung mit FAQ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

 Themenseite Urheberrecht auf forschungsdaten.info
Ein Überblick zum Thema Urheberrecht auf dem Informationsportal forschungsdaten.info.

 Themenseite Urheberrecht auf forschungsdaten.org
Ein Überblick zum Thema Urheberrecht auf dem Informationsportal forschungsdaten.org.

 Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft | 2018
Seit März 2018 gilt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). Die Informationsplattform irights.info fasst Informationen zum Gesetz in einem Artikel zusammen.

 Entscheidungsbaum für die Veröffentlichung von Forschungsdaten | 2019
Der Entscheidungsbaum ist ein Ergebnis des Projekts DataJus und gibt einen Überblick über Fragen bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten.

 Rechtlicher Umgang mit Forschungsdaten Lizenzen und Urheberrechte | 2021
Materialien eines Workshops des Thüringer Kompetenznetzwerk Forschungsdatenmanagement gemeinsam mit dem baden-württembergischen Begleit- und Weiterentwicklungsprojekt für Forschungsdatenmanagement (bw2FDM).

 Edition Freie Lizenzen | 2021
Eine Handreichung zum Thema Lizenzen des Thüringer Kompetenznetzwerks Forschungsdatenmanagement.

 Forschungsdaten in der digitalen Welt: Juristische Handreichungen für die Geisteswissenschaften | 2015
Eine Handreichung der Juristen Paul Klimpel und John Hendrik Weitzmann.

 Rechtsfragen bei Open Science: Ein Leitfaden | 2021
Eine Publikation der Juristen Till Kreutzer und Henning Lahmann unter Mitarbeit der Juristin Ina Kaulen.

 Wem „gehören“ Forschungsdaten? | 2018
Ein Beitrag der Juristin Linda Kuschel in der Zeitschrift Forschung & Lehre.

 Urheberrechte an Forschungsdaten: Typische Unsicherheiten und wie man sie vermindern könnte | 2022
Ein Diskussionsimpuls von Forschungsdatenmanager*innen.

 Stamp – Urheberrecht im Forschungsdatenmanagement

Der Stamp definiert FAIR Data Standards für das gesamte Forschungsdatenmanagement. Hier finden Sie den Standard zum Urheberrecht.

Standard Urheberrecht: Die Verarbeitung der im Projekt generierten Daten und Materialien ebenso wie der im Projekt nachgenutzten Materialien Dritter erfolgt gemäß den Regelungen des Urheberrechts. Dies betrifft im Projektverlauf (1) die rechtskonforme Nutzung der Materialien entsprechend dem Vorhaben, (2) die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte, zum Beispiel im Rahmen des Datenteilens sowie (3) die Langfristsicherung relevanter Materialien über das Projekt hinaus.

Erläuterung: Die Verarbeitung urheberrechtlich geschützter Materialien unterliegt den Regelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG vom 09. September 1965, in der Fassung vom 01. Dezember 2021). Ziel des Urheberrechts ist der Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst. Die Schöpfenden urheberrechtlich geschützter Werke sind dabei in ihrem Urheberpersönlichkeitsrecht und in ihren Verwertungsrechten geschützt. Eine Verletzung des Urheberrechts kann mit negativen zivilrechtlichen Konsequenzen einhergehen und zum Beispiel die Publikation von Forschungsergebnissen verhindern, oder gar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dabei kommen Urheberrechte in Projekten in zweierlei Hinsicht zum Tragen. Einerseits entstehen Urheberrechte an im Projekt generierten Werken, wie an Daten(-sammlungen) und Begleitmaterialien. Andererseits verwenden die Projektbeteiligten im Rahmen ihres Projekts ggf. urheberrechtlich geschützte Werke Dritter (Nachnutzung).

 

Letzte Aktualisierung: 16.05.2024

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