- Internationaler Vergleich
- Mobilität
- Hochschulforschung
- Absolventen
- Politische Partizipation
- Nicht-monetäre Bildungserträge
- Kompetenzen
- Arbeitsmarktübergang
Die EUROGRADUATE-Umfrage ist eine einmalige Pilotbefragung unter Hochschulabsolvent*innen der Kohorten 2016/17 und 2012/13 in acht europäischen Ländern (Österreich, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Kroatien, Litauen, Malta und Norwegen). Das Pilotprojekt strebt an, den Grundstein für eine europaweite Absolvent*innenumfrage zu legen. Die Befragung ermöglicht Erkenntnisse zu den Erfahrungen europäischer Absolvent*innen während ihres Studiums und deren Auswirkungen auf ihr Berufsleben sowie ihr Leben als europäische Bürger*innen. Absolvent*innen wurden ein Jahr (t +1, Kohorte 2016/17) bzw. fünf Jahre (t +5, Kohorte 2012/13) nach Studienabschluss befragt. Die Hauptthemen der EUROGRADUATE-Pilotbefragung sind: Arbeitsmarktrelevanz, Kompetenzen, (internationale) Mobilität, politische Partizipation und die Fortführung des Studiums. Die Ergebnisse ermöglichen den Vergleich verschiedener Hochschulsysteme in Europa als auch die Untersuchung länderspezifischer Prozesse beruflicher und gesellschaftlicher Integration von Hochschulabsolvent*innen. Auf europäischer Ebene können mit diesen Daten die Fortschritte auf dem Weg zum Europäischen Hochschulraum beobachtet und ggf. Bereiche identifiziert werden, in denen Investitionen erhöht und Ressourcen ausgebaut werden sollten.
Forschungsdesign
- Querschnitt
Untersuchungsgebiet (geogr.)
Deutschland
Erhebungseinheit
Auswahlverfahren
- Vollerhebung
- Wahrscheinlichkeitsauswahl → Geschichtete Zufallsauswahl
- Wahrscheinlichkeitsauswahl → Klumpenauswahl → Geschichtete Klumpenauswahl
Grundgesamtheit / Population
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) -- Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Private Universitäten wurden in die Pilotstudie nicht einbezogen.
Österreich T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) -- Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Private Universitäten wurden in die Pilotstudie nicht einbezogen.
Tschechien T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Tschechien T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Deutschland T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Griechenland T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Griechenland T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Kroatien T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Kroatien T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Litauen T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Litauen T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Malta T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Malta T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen.
In Malta wurde eine Vollerhebung an den beiden wichtigsten Hochschulen (University of Malta und MCAST) durchgeführt, es waren keine Stichproben erforderlich. Andere Institutionen wurden nicht einbezogen, da sie nur einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung ausmachen.
Norwegen T+5:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen fünf Jahre nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2012/2013. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenthaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Norwegen T+1:
Zur Grundgesamtheit eines Landes gehören alle Absolventinnen ein Jahr nach ihrem Bachelor- bzw. Masterabschluss (ISCED 6, ISCED 7) - Jahrgänge 2016/17. Absolventinnen von Bachelorstudiengängen auf ISCED 5-Niveau zählen zur Grundgesamtheit, wenn sie an einer Hochschule absolviert wurden, die auch Studiengänge anbietet, die mindestens ISCED 6 entsprechen. Die Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit ist unabhängig vom gegenwärtigen Aufenhaltsort, der Vorbildung, dem vorherigen Immatrikulationsstatus (Voll-, Teilzeit-, Fernstudium), der Trägerschaft der Hochschule (staatlich, privat), dem Geburtsland und der Nationalität der Absolvent*innen.
Provenienz
Erhebungszeitraum
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
2018 – 2019
Art der Daten
- Umfrage- und Aggregatdaten
(Datensatz)
Erhebungsverfahren
- Eigenständig auszufüllender Fragebogen → CAWI (Computerunterstützte Web-Befragung)
Veröffentlichungsdatum
12.07.2021
Zugangsbedingungen (Anmerkungen)
Beantragung notwendig unter https://metadata.fdz.dzhw.eu/de/data-packages/stu-egr2018$?version=2.0.0