Treffer zu Schlagwörter: Literaturunterricht (2)
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Das Hauptziel der Studie bestand darin herauszufinden, ob Abiturienten in der schriftlichen Abiturprüfung [im Fach Deutsch] literarische Texte so interpretieren, wie es die bildungsadministrativ gesetzten und bundesweit verbindlichen Anforderungen verlangen. Es sollte herausgefunden werden, (1) ob und in welcher Ausprägung die in den Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (BSMSA) geforderten Kompetenzen im Bereich "Lesen - Umgang mit Texten und Medien" zum Ausweis kommen und (2) inwieweit darüber hinaus die in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) genannten Anforderungen (Aufgabenart "Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation") erfüllt werden. Der qualitativ-empirischen Untersuchung wurde die theoretisch begründete Annahme zugrunde gelegt, dass Abiturienten in der Regel die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss (BSMSA) erfüllen, nicht aber die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA). Diese Annahme wurde mit Verfahren der qualitativen Inhaltsanalyse an Abiturprüfungsarbeiten überprüft. Insgesamt wurden aus einem Bundesland 50 Abiturprüfungsarbeiten, deren Mittelwerte und Streuungswerte mit denen der Grundgesamtheit übereinstimmten, mehrfach inhaltsanalytisch codiert, skaliert und in Bezug auf die Forschungsfragen ausgewertet. Den qualitativen Ergebnissen zufolge verfehlen sowohl die Bildungsstandards für den MSA als auch die EPA ihren Erreichbarkeitsanspruch und Verbindlichkeitsanspruch, jedenfalls was die Domänen "Untersuchendes Erschließen literarischer Texte" (EPA) und "Literarische Texte verstehen und nutzen" (BMSA) anbetrifft: Die Anforderungen der Bildungsstandards für den MSA sind für Abiturienten im Sinne von Regelstandards realisierbar, die Anforderungen der EPA sind für Abiturienten allenfalls im Sinne von Exzellenzstandards realisierbar. Selbst Leistungen, die vom Anforderungsniveau der EPA sehr weit entfernt sind, werden als abiturtauglich anerkannt. (DIPF/Projektträger)
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Im Verlauf des 19. Jahrhunderts etabliert sich die Vermittlung von Literatur im deutschsprachigen Unterricht an höheren Schulen. Seitdem gehört Literatur zum integralen Bestandteil des Fachs Deutsch an weiterführenden Schulen und zu ihren kanonischen Unterrichtsgegenständen. Das Vorhaben untersucht den Diskurs dieser Entwicklung zwischen 1796 und 1890 mit einem Schwerpunkt auf Preußen vor dem Hintergrund zweier Leitfragen: Inwiefern wird die Fachlichkeit der schulischen Literaturvermittlung durch das Verhältnis von Begriffen, intendierten Unterrichtspraktiken und Vermittlungszielen formiert? In was für Bezügen steht diese Fachlichkeit zur Ästhetik der Sattelzeit (1750-1850)? Grundlegend hierfür sind das digitale Korpus Fachlichkeit des Deutschunterrichts: Literaturvermittlung (FaDe:Live) sowie die methodologische Verschränkung einer qualitativen strukturalen Textanalyse mit einer quantitativen korpus- und computerlinguistischen Frequenzanalyse. Das Korpus berücksichtigt alle zum jetzigen Zeitpunkt digitalisierten Monographien, Zeitschriftenartikel und staatlichen Lehrpläne zur Literaturvermittlung im Rahmen des Untersuchungsfokus. Es setzt sich aus klassischen Quellen der Bildungsgeschichte, Literaturwissenschaft und Deutschdidaktik sowie zu einem Großteil aus bisher nicht beachteten Quellen zusammen. Auch wenn Schulprogramme und Lesebücher nicht Teil des Korpus sind, beansprucht die aktuelle Version von FaDe:Live den öffentlich-schriftlichen Diskurs der Literaturvermittlung an höheren Schulen im 19. Jahrhundert adäquat zu repräsentieren. Damit stehen das Korpus und der methodische Zugang exemplarisch für eine integrative und interdisziplinäre Geschichte der Fachlichkeit. (Projekt)